Ackerland in Obersülzen zu verkaufen oder zu verpachten
Großkarlbach, Rheinland-Pfalz
- Fläche
- 1,25 ha
- Pacht
- auf Anfrage
- Verfügbar
- nach Absprache
Acker pachten ist für viele Betriebe der übliche Weg zu mehr Fläche: Hier finden Sie aktuelle Angebote für Ackerland und das Wichtigste zu Pachtpreis, Landpachtvertrag und Bewirtschaftung.
Ackerland in Obersülzen zu verkaufen oder zu verpachten
Großkarlbach, Rheinland-Pfalz
Ackerland in 30890 Barsinghausen OT, pachtfrei, 1,45 ha
Barsinghausen, Niedersachsen
10 Hektar Ackerland zu Verpachten in der Gemarkung Sprakensehl
Sprakensehl, Niedersachsen
Raumwunder mit Einliegerwohnung, Gästezimmer, Garage und Ackerland zum Verpachten
Frellstedt, Niedersachsen
Ackerfläche Verpachtung, für Imker / Bienenvölker
Appenweier, Baden-Württemberg
landwirtschaftliche Flächen u Gebäude zu verpachten (Kreis Ahrw.)
Bad Neuenahr-Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
Wer Acker pachten möchte, sucht mehr als eine freie Fläche: gute Böden, eine günstige Lage zum Hof und einen Vertrag, der über Jahre Planungssicherheit gibt. In Deutschland wird ein großer Teil der landwirtschaftlichen Flächen nicht von den Eigentümern selbst, sondern von Pächtern bewirtschaftet. Für wachsende Betriebe, Neueinsteiger und spezialisierte Betriebe ist die Pacht deshalb oft der naheliegende Weg zu zusätzlichem Ackerland.
Oben auf dieser Seite sehen Sie aktuelle Angebote für Ackerflächen, die Sie nach Ort und Umkreis eingrenzen können. Im Folgenden erfahren Sie, wovon der Pachtpreis abhängt, was in einen Landpachtvertrag gehört, welche Pflichten Sie als Pächter übernehmen und wie Sie eine Fläche vor der Unterschrift prüfen.
Bei einer Pacht dürfen Sie eine Sache nicht nur nutzen, sondern auch ihre Früchte ziehen (§ 581 BGB). Beim Acker ist das die Ernte: Getreide, Raps, Mais, Kartoffeln oder Gemüse gehören Ihnen als Pächter. Bei einer Miete dürften Sie die Sache dagegen nur gebrauchen.
Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Betriebe gilt das Landpachtrecht der §§ 585 ff. BGB. Es regelt unter anderem, wer Ausbesserungen trägt, wie der Vertrag endet und in welchem Zustand die Fläche zurückzugeben ist. Vieles davon lässt sich im Vertrag anders gestalten; umso wichtiger ist, was genau vereinbart wird.
Ein Kauf bindet viel Kapital, das im Betrieb oft an anderer Stelle gebraucht wird, etwa für Maschinen, Tiere oder Gebäude. Mit der Pacht bleiben Sie finanziell beweglicher und können Flächen passend zur Entwicklung Ihres Betriebs aufnehmen oder wieder abgeben.
Dafür bauen Sie mit gepachtetem Land kein eigenes Vermögen auf und sind vom Verpächter abhängig, wenn der Vertrag ausläuft. Viele Betriebe bewirtschaften deshalb eine Mischung aus eigenen und gepachteten Flächen. Wer Acker pachten will, sollte die Laufzeit so wählen, dass sich Investitionen in Bodenfruchtbarkeit und Technik rechnen.
Meist werden einzelne Flurstücke oder Schläge verpachtet. Möglich ist aber auch die Pacht eines ganzen Betriebs mit Hofstelle, Gebäuden und Inventar. Übernehmen Sie dabei einen Betrieb samt Beschäftigten, gehen deren Arbeitsverhältnisse auf Sie über (§ 613a BGB).
Typische Pächter von Ackerland sind:
Wer ökologisch wirtschaften und dafür Acker pachten möchte, sollte früh klären, wie die Fläche bisher bewirtschaftet wurde. Für die Umstellung auf ökologischen Landbau gelten Fristen, bevor die Ernte als Ökoware vermarktet werden darf.
Der Pachtpreis für Ackerland wird meist in Euro je Hektar und Jahr vereinbart. Er unterscheidet sich zwischen den Regionen stark, teils sogar innerhalb eines Landkreises. Einen bundesweit gültigen Richtwert gibt es deshalb nicht; entscheidend sind die folgenden Faktoren.
Die Qualität des Bodens beeinflusst den Pachtpreis besonders stark. Anhaltspunkt ist die amtliche Bodenschätzung: Die Bodenzahl beschreibt die natürliche Ertragsfähigkeit, die Ackerzahl berücksichtigt zusätzlich Klima und Geländeform. Im Alltag spricht man meist einfach von Bodenpunkten.
Die Ergebnisse der Bodenschätzung sind im Liegenschaftskataster vermerkt, der Verpächter kann sie Ihnen nennen. Achten Sie außerdem auf Bodenart, Wasserhaltefähigkeit, Steinanteil und Hangneigung. Zwei Flächen mit ähnlichen Bodenpunkten können sich in der Praxis deutlich unterscheiden.
Je näher ein Schlag an der Hofstelle liegt, desto geringer sind Fahrzeiten und Transportkosten. Große, gut geformte Flächen lassen sich mit moderner Technik effizienter bearbeiten als kleine, spitz zulaufende Stücke, und Hindernisse wie Strommasten, Gräben oder Bäume erhöhen den Aufwand. Grenzt eine Fläche an Ihre eigenen Schläge, kann sie für Sie mehr wert sein als für andere Interessenten.
Prüfen Sie, ob die Fläche mit schweren Maschinen erreichbar ist, auch bei nassem Wetter. Wege, Brücken und Überfahrten sollten tragfähig sein, und die Zufahrt sollte rechtlich gesichert sein, etwa über öffentliche Wege oder ein eingetragenes Wegerecht.
Viele Ackerflächen sind dräniert. Ob die Drainagen funktionieren, zeigt sich oft erst nach starken Niederschlägen. Nach § 586 BGB trägt der Pächter die gewöhnlichen Ausbesserungen, ausdrücklich auch an Wegen, Gräben und Dränungen. Deshalb sollten Sie den Zustand vor Pachtbeginn kennen und festhalten.
Wo viele Betriebe um wenige Flächen konkurrieren, steigen die Pachtpreise. Das gilt etwa für Regionen mit hoher Viehdichte, in denen Betriebe Flächen für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger benötigen. Auch Biogasanlagen, Sonderkulturen wie Gemüse oder Kartoffeln und der Flächenbedarf für Bau- und Energieprojekte können die Preise beeinflussen.
Orientierung bieten Pachtpreisspiegel und die Veröffentlichungen der Statistischen Landesämter, die durchschnittliche Pachtentgelte nach Regionen ausweisen. Landwirtschaftskammern, Landwirtschaftsämter und landwirtschaftliche Sachverständige helfen, Werte für Ihre Region einzuordnen. Vergleichen Sie dabei immer Flächen ähnlicher Qualität, nicht nur Durchschnittswerte.
Landpachtverträge über mehr als zwei Jahre müssen in Textform geschlossen werden (§ 585a BGB). Dafür genügt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa auch per E-Mail. Üblich und sinnvoll bleibt ein vollständiger, von beiden Seiten unterschriebener Vertrag, der alle Flurstücke mit Größe und Lage aufführt.
Landpachtverträge laufen häufig über mehrere Jahre, denn Fruchtfolge, Bodenverbesserung und Investitionen brauchen Zeit. Eine feste Laufzeit gibt beiden Seiten Sicherheit. Vereinbaren Sie auch, wann das Pachtjahr beginnt. Viele Verträge legen den Beginn in den Herbst nach der Ernte.
Ist keine Laufzeit bestimmt, kann jede Seite spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres kündigen (§ 594a BGB). Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. Die Kündigung selbst muss schriftlich erfolgen, also mit eigenhändiger Unterschrift (§ 594f BGB).
Als Pächter sind Sie zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung verpflichtet (§ 586 BGB). Viele Verträge enthalten zusätzliche Vorgaben, etwa zur Fruchtfolge, zum Anbau von Sonderkulturen oder zur ökologischen Bewirtschaftung. Lesen Sie solche Klauseln genau, denn sie bestimmen, wie frei Sie Ihre Anbauplanung gestalten können.
Wollen Sie die landwirtschaftliche Bestimmung der Fläche ändern, brauchen Sie die vorherige Erlaubnis des Verpächters (§ 590 BGB). Auch die Weiterverpachtung oder ein Flächentausch mit Nachbarbetrieben setzt in der Regel seine Zustimmung voraus.
Das Gesetz sieht vor, dass Verpächter und Pächter zu Beginn und am Ende gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen (§ 585b BGB). Halten Sie darin Grenzen, den Zustand von Wegen und Drainagen sowie Besonderheiten fest. Eine Bodenuntersuchung zu Beginn dokumentiert Nährstoffversorgung und Kalkzustand und hilft, spätere Streitfragen zu klären.
Am Ende geben Sie die Fläche in dem Zustand zurück, der einer bis dahin fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht (§ 596 BGB). Regeln Sie im Vertrag, wie mit bereits bestellten Kulturen, Zwischenfrüchten und Vorleistungen wie einer Kalkung umgegangen wird.
Wenn Sie Acker pachten, sind neben dem Vertrag einige öffentlich-rechtliche Regeln wichtig:
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Vertragsfragen helfen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Agrarrecht, bei Förderfragen die Landwirtschaftsbehörde oder Landwirtschaftskammer und bei steuerlichen Fragen die Steuerberatung.
Bevor Sie Acker pachten und den Vertrag unterschreiben, sollten Sie diese Punkte geklärt haben:
Auf dieser Seite ist die Kategorie Acker bereits ausgewählt. So gehen Sie bei der Suche vor:
Nicht jede Fläche wird öffentlich angeboten. Wenn Sie Acker pachten möchten und nichts Passendes finden, geben Sie kostenlos ein Gesuch auf. Beschreiben Sie darin Region, gewünschte Größe, Bodenqualität, geplante Nutzung und Laufzeit, damit Verpächter Sie finden und gezielt ansprechen können.
Als Eigentümer können Sie Ihre Fläche auf Pacht.de inserieren. Hilfreich sind Angaben zu Größe, Bodenpunkten, Zufahrt, Drainage, bisheriger Nutzung und gewünschter Laufzeit. Denken Sie daran, dass die Anzeige des Landpachtvertrags bei der Behörde Ihre Pflicht als Verpächter ist.
Das hängt vor allem von Bodenqualität, Lage und Nachfrage ab und unterscheidet sich regional stark. Aktuelle Durchschnittswerte für Ihre Region finden Sie in Pachtpreisspiegeln, bei den Statistischen Landesämtern und bei den Landwirtschaftskammern.
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Laufzeit vor. Häufig werden mehrere Jahre vereinbart, damit sich Fruchtfolge und Investitionen lohnen. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit gilt die lange Kündigungsfrist des § 594a BGB.
Landpachtverträge sind der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach Abschluss anzuzeigen. Verpflichtet ist der Verpächter, der Pächter darf die Anzeige aber ebenfalls einreichen. Welche Stelle zuständig ist, erfahren Sie bei der Landwirtschaftsverwaltung Ihres Landes.
In der Regel der Betriebsinhaber, der die Fläche bewirtschaftet und die Fördervoraussetzungen erfüllt, also meist der Pächter. Da sich Förderregeln ändern können, kalkulieren Sie den Pachtpreis so, dass er auch bei geänderten Zahlungen tragbar bleibt.
Grundsätzlich ja, etwa um Futter für eigene Pferde anzubauen. Die Behörde kann einen Landpachtvertrag aber beanstanden, wenn er zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führt. Für Direktzahlungen müssen Sie außerdem die Voraussetzungen als Betriebsinhaber erfüllen.