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Acker pachten

Acker pachten ist für viele Betriebe der übliche Weg zu mehr Fläche: Hier finden Sie aktuelle Angebote für Ackerland und das Wichtigste zu Pachtpreis, Landpachtvertrag und Bewirtschaftung.

Acker pachten: aktuelle Pachtangebote

Alle Pachtangebote

Wer Acker pachten möchte, sucht mehr als eine freie Fläche: gute Böden, eine günstige Lage zum Hof und einen Vertrag, der über Jahre Planungssicherheit gibt. In Deutschland wird ein großer Teil der landwirtschaftlichen Flächen nicht von den Eigentümern selbst, sondern von Pächtern bewirtschaftet. Für wachsende Betriebe, Neueinsteiger und spezialisierte Betriebe ist die Pacht deshalb oft der naheliegende Weg zu zusätzlichem Ackerland.

Oben auf dieser Seite sehen Sie aktuelle Angebote für Ackerflächen, die Sie nach Ort und Umkreis eingrenzen können. Im Folgenden erfahren Sie, wovon der Pachtpreis abhängt, was in einen Landpachtvertrag gehört, welche Pflichten Sie als Pächter übernehmen und wie Sie eine Fläche vor der Unterschrift prüfen.

Acker pachten: das Wichtigste in Kürze

  • Die Pacht von Ackerland ist in der Regel Landpacht. Es gelten die §§ 585 ff. BGB mit eigenen Regeln zu Form, Pflichten und Kündigung.
  • Ein Landpachtvertrag über mehr als zwei Jahre muss in Textform geschlossen werden, sonst gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 585a BGB).
  • Der Verpächter muss den Vertrag innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen (Landpachtverkehrsgesetz). Der Pächter darf die Anzeige ebenfalls einreichen.
  • Der Pachtpreis hängt vor allem von Bodenqualität, Lage, Größe und Zuschnitt, Zuwegung und der Nachfrage in der Region ab.
  • Direktzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik erhält in der Regel, wer die Fläche bewirtschaftet und die Fördervoraussetzungen erfüllt.
  • Sie sind zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung verpflichtet und geben die Fläche am Ende in einem entsprechenden Zustand zurück.
  • Unbefristete Landpachtverträge lassen sich nur mit langer Frist kündigen (§ 594a BGB).

Was es heißt, Ackerland zu pachten

Bei einer Pacht dürfen Sie eine Sache nicht nur nutzen, sondern auch ihre Früchte ziehen (§ 581 BGB). Beim Acker ist das die Ernte: Getreide, Raps, Mais, Kartoffeln oder Gemüse gehören Ihnen als Pächter. Bei einer Miete dürften Sie die Sache dagegen nur gebrauchen.

Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Betriebe gilt das Landpachtrecht der §§ 585 ff. BGB. Es regelt unter anderem, wer Ausbesserungen trägt, wie der Vertrag endet und in welchem Zustand die Fläche zurückzugeben ist. Vieles davon lässt sich im Vertrag anders gestalten; umso wichtiger ist, was genau vereinbart wird.

Acker pachten oder kaufen?

Ein Kauf bindet viel Kapital, das im Betrieb oft an anderer Stelle gebraucht wird, etwa für Maschinen, Tiere oder Gebäude. Mit der Pacht bleiben Sie finanziell beweglicher und können Flächen passend zur Entwicklung Ihres Betriebs aufnehmen oder wieder abgeben.

Dafür bauen Sie mit gepachtetem Land kein eigenes Vermögen auf und sind vom Verpächter abhängig, wenn der Vertrag ausläuft. Viele Betriebe bewirtschaften deshalb eine Mischung aus eigenen und gepachteten Flächen. Wer Acker pachten will, sollte die Laufzeit so wählen, dass sich Investitionen in Bodenfruchtbarkeit und Technik rechnen.

Einzelne Schläge oder ganzer Betrieb?

Meist werden einzelne Flurstücke oder Schläge verpachtet. Möglich ist aber auch die Pacht eines ganzen Betriebs mit Hofstelle, Gebäuden und Inventar. Übernehmen Sie dabei einen Betrieb samt Beschäftigten, gehen deren Arbeitsverhältnisse auf Sie über (§ 613a BGB).

Für wen es sich lohnt, Acker zu pachten

Typische Pächter von Ackerland sind:

  • Haupterwerbsbetriebe, die wachsen, ihre Flächen arrondieren oder mehr Futter und mehr Fläche für die Nährstoffe aus der eigenen Tierhaltung brauchen.
  • Nebenerwerbslandwirte, die neben dem Beruf einige Hektar bewirtschaften und dafür gut erreichbare, leicht zu bearbeitende Flächen suchen.
  • Junglandwirte und Neueinsteiger, für die ein Kauf kaum finanzierbar ist. Für junge Landwirte gibt es eigene Förderangebote, Einzelheiten nennt die zuständige Landesbehörde.
  • Gemüsebaubetriebe und andere Sonderkulturen, die bestimmte Böden und oft Wasser für die Beregnung brauchen und wegen der Fruchtfolge häufig zusätzliche Flächen suchen.
  • Pferdehalter, die Heu, Stroh oder Hafer selbst erzeugen und so ihre Futtergrundlage sichern möchten.
  • Betriebe mit Energiepflanzen, etwa zur Versorgung einer Biogasanlage.

Wer ökologisch wirtschaften und dafür Acker pachten möchte, sollte früh klären, wie die Fläche bisher bewirtschaftet wurde. Für die Umstellung auf ökologischen Landbau gelten Fristen, bevor die Ernte als Ökoware vermarktet werden darf.

Acker pachten: Wovon der Pachtpreis abhängt

Der Pachtpreis für Ackerland wird meist in Euro je Hektar und Jahr vereinbart. Er unterscheidet sich zwischen den Regionen stark, teils sogar innerhalb eines Landkreises. Einen bundesweit gültigen Richtwert gibt es deshalb nicht; entscheidend sind die folgenden Faktoren.

Bodenqualität: Ackerzahl und Bodenpunkte

Die Qualität des Bodens beeinflusst den Pachtpreis besonders stark. Anhaltspunkt ist die amtliche Bodenschätzung: Die Bodenzahl beschreibt die natürliche Ertragsfähigkeit, die Ackerzahl berücksichtigt zusätzlich Klima und Geländeform. Im Alltag spricht man meist einfach von Bodenpunkten.

Die Ergebnisse der Bodenschätzung sind im Liegenschaftskataster vermerkt, der Verpächter kann sie Ihnen nennen. Achten Sie außerdem auf Bodenart, Wasserhaltefähigkeit, Steinanteil und Hangneigung. Zwei Flächen mit ähnlichen Bodenpunkten können sich in der Praxis deutlich unterscheiden.

Lage, Größe und Zuschnitt

Je näher ein Schlag an der Hofstelle liegt, desto geringer sind Fahrzeiten und Transportkosten. Große, gut geformte Flächen lassen sich mit moderner Technik effizienter bearbeiten als kleine, spitz zulaufende Stücke, und Hindernisse wie Strommasten, Gräben oder Bäume erhöhen den Aufwand. Grenzt eine Fläche an Ihre eigenen Schläge, kann sie für Sie mehr wert sein als für andere Interessenten.

Zuwegung, Wege und Drainagen

Prüfen Sie, ob die Fläche mit schweren Maschinen erreichbar ist, auch bei nassem Wetter. Wege, Brücken und Überfahrten sollten tragfähig sein, und die Zufahrt sollte rechtlich gesichert sein, etwa über öffentliche Wege oder ein eingetragenes Wegerecht.

Viele Ackerflächen sind dräniert. Ob die Drainagen funktionieren, zeigt sich oft erst nach starken Niederschlägen. Nach § 586 BGB trägt der Pächter die gewöhnlichen Ausbesserungen, ausdrücklich auch an Wegen, Gräben und Dränungen. Deshalb sollten Sie den Zustand vor Pachtbeginn kennen und festhalten.

Nachfrage in der Region

Wo viele Betriebe um wenige Flächen konkurrieren, steigen die Pachtpreise. Das gilt etwa für Regionen mit hoher Viehdichte, in denen Betriebe Flächen für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger benötigen. Auch Biogasanlagen, Sonderkulturen wie Gemüse oder Kartoffeln und der Flächenbedarf für Bau- und Energieprojekte können die Preise beeinflussen.

Orientierung bieten Pachtpreisspiegel und die Veröffentlichungen der Statistischen Landesämter, die durchschnittliche Pachtentgelte nach Regionen ausweisen. Landwirtschaftskammern, Landwirtschaftsämter und landwirtschaftliche Sachverständige helfen, Werte für Ihre Region einzuordnen. Vergleichen Sie dabei immer Flächen ähnlicher Qualität, nicht nur Durchschnittswerte.

Der Landpachtvertrag: Laufzeit, Pflichten und Übergabe

Landpachtverträge über mehr als zwei Jahre müssen in Textform geschlossen werden (§ 585a BGB). Dafür genügt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa auch per E-Mail. Üblich und sinnvoll bleibt ein vollständiger, von beiden Seiten unterschriebener Vertrag, der alle Flurstücke mit Größe und Lage aufführt.

Laufzeit und Kündigung

Landpachtverträge laufen häufig über mehrere Jahre, denn Fruchtfolge, Bodenverbesserung und Investitionen brauchen Zeit. Eine feste Laufzeit gibt beiden Seiten Sicherheit. Vereinbaren Sie auch, wann das Pachtjahr beginnt. Viele Verträge legen den Beginn in den Herbst nach der Ernte.

Ist keine Laufzeit bestimmt, kann jede Seite spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres kündigen (§ 594a BGB). Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. Die Kündigung selbst muss schriftlich erfolgen, also mit eigenhändiger Unterschrift (§ 594f BGB).

Bewirtschaftung, Fruchtfolge und Nutzungsänderung

Als Pächter sind Sie zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung verpflichtet (§ 586 BGB). Viele Verträge enthalten zusätzliche Vorgaben, etwa zur Fruchtfolge, zum Anbau von Sonderkulturen oder zur ökologischen Bewirtschaftung. Lesen Sie solche Klauseln genau, denn sie bestimmen, wie frei Sie Ihre Anbauplanung gestalten können.

Wollen Sie die landwirtschaftliche Bestimmung der Fläche ändern, brauchen Sie die vorherige Erlaubnis des Verpächters (§ 590 BGB). Auch die Weiterverpachtung oder ein Flächentausch mit Nachbarbetrieben setzt in der Regel seine Zustimmung voraus.

Übergabe, Bodenuntersuchung und Rückgabe

Das Gesetz sieht vor, dass Verpächter und Pächter zu Beginn und am Ende gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen (§ 585b BGB). Halten Sie darin Grenzen, den Zustand von Wegen und Drainagen sowie Besonderheiten fest. Eine Bodenuntersuchung zu Beginn dokumentiert Nährstoffversorgung und Kalkzustand und hilft, spätere Streitfragen zu klären.

Am Ende geben Sie die Fläche in dem Zustand zurück, der einer bis dahin fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht (§ 596 BGB). Regeln Sie im Vertrag, wie mit bereits bestellten Kulturen, Zwischenfrüchten und Vorleistungen wie einer Kalkung umgegangen wird.

Rechtliches: Anzeige, Förderung und Auflagen

Wenn Sie Acker pachten, sind neben dem Vertrag einige öffentlich-rechtliche Regeln wichtig:

  • Anzeige nach dem Landpachtverkehrsgesetz: Der Verpächter muss den Vertrag und spätere Änderungen innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen; der Pächter ist dazu ebenfalls berechtigt. Die Behörde kann einen Vertrag beanstanden, etwa wenn die Pacht nicht in einem angemessenen Verhältnis zum nachhaltig erzielbaren Ertrag steht. Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Bundesland ab.
  • Direktzahlungen: Zahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik erhält in der Regel der Betriebsinhaber, der die Fläche bewirtschaftet und im jährlichen Antrag angibt. Klären Sie bei einem Wechsel im Laufe des Jahres, wer die Fläche beantragt.
  • Konditionalität: Wer Zahlungen erhält, muss Grundanforderungen an die Betriebsführung und Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand einhalten, etwa zu Fruchtwechsel, Bodenbedeckung, Erosionsschutz und Pufferstreifen an Gewässern.
  • Düngerecht: Die Düngeverordnung regelt unter anderem Düngebedarf, Sperrfristen und Abstände zu Gewässern. In nitratbelasteten Gebieten gelten strengere Vorgaben, die den Anbau auf einer Fläche spürbar beeinflussen können.
  • Schutzgebiete und Pflanzenschutz: Liegt eine Fläche in einem Wasserschutz- oder Naturschutzgebiet, können zusätzliche Auflagen gelten. Für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln brauchen Sie einen Sachkundenachweis.

Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Vertragsfragen helfen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Agrarrecht, bei Förderfragen die Landwirtschaftsbehörde oder Landwirtschaftskammer und bei steuerlichen Fragen die Steuerberatung.

Checkliste: bevor Sie den Pachtvertrag unterschreiben

Bevor Sie Acker pachten und den Vertrag unterschreiben, sollten Sie diese Punkte geklärt haben:

  • Flurstücke, Größe und Grenzen mit dem Katasterauszug abgleichen. Die förderfähige Fläche kann kleiner sein als die Katasterfläche.
  • Bodenpunkte, Bodenart und Hangneigung erfragen und die Fläche möglichst zu verschiedenen Jahreszeiten ansehen.
  • Zustand von Drainagen, Gräben, Wegen und Zufahrten prüfen und im Protokoll festhalten.
  • Bisherige Bewirtschaftung klären: Vorfrüchte, Düngung, Pflanzenschutz, Problemunkräuter, konventionell oder ökologisch.
  • Lage in Wasserschutz-, Naturschutz- oder nitratbelasteten Gebieten und eine mögliche Erosionsgefährdung prüfen.
  • Laufzeit, Pachtjahr, Zahlungstermin und eine mögliche Anpassung des Pachtpreises festlegen.
  • Regeln zu Weiterverpachtung, Flächentausch, Sonderkulturen und Nutzungsänderungen vereinbaren.
  • Rückgabezustand und Ausgleich für bestellte Kulturen oder Vorleistungen im Vertrag regeln.
  • Klären, wer die Anzeige bei der Behörde übernimmt, und eine Kopie aufbewahren.

Acker pachten auf Pacht.de: so finden Sie passende Angebote

Auf dieser Seite ist die Kategorie Acker bereits ausgewählt. So gehen Sie bei der Suche vor:

  1. Geben Sie eine Postleitzahl oder einen Ort ein und wählen Sie einen Umkreis von 25, 50, 100 oder 200 Kilometern.
  2. Grenzen Sie die Ergebnisse mit den Filtern für Fläche, Preis, Verfügbarkeit und privat oder gewerblich ein und sortieren Sie zum Beispiel nach Entfernung.
  3. Speichern Sie interessante Inserate in der Merkliste Ihres Kontos, um sie später in Ruhe zu vergleichen.
  4. Nehmen Sie über das Nachrichtensystem von Pacht.de Kontakt zum Anbieter auf. Ihre eigene E-Mail-Adresse bleibt dabei privat.

Nicht jede Fläche wird öffentlich angeboten. Wenn Sie Acker pachten möchten und nichts Passendes finden, geben Sie kostenlos ein Gesuch auf. Beschreiben Sie darin Region, gewünschte Größe, Bodenqualität, geplante Nutzung und Laufzeit, damit Verpächter Sie finden und gezielt ansprechen können.

Sie möchten Acker verpachten?

Als Eigentümer können Sie Ihre Fläche auf Pacht.de inserieren. Hilfreich sind Angaben zu Größe, Bodenpunkten, Zufahrt, Drainage, bisheriger Nutzung und gewünschter Laufzeit. Denken Sie daran, dass die Anzeige des Landpachtvertrags bei der Behörde Ihre Pflicht als Verpächter ist.

Acker pachten: häufige Fragen

Was kostet es, einen Hektar Acker zu pachten?

Das hängt vor allem von Bodenqualität, Lage und Nachfrage ab und unterscheidet sich regional stark. Aktuelle Durchschnittswerte für Ihre Region finden Sie in Pachtpreisspiegeln, bei den Statistischen Landesämtern und bei den Landwirtschaftskammern.

Wie lange läuft ein Pachtvertrag für Ackerland?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Laufzeit vor. Häufig werden mehrere Jahre vereinbart, damit sich Fruchtfolge und Investitionen lohnen. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit gilt die lange Kündigungsfrist des § 594a BGB.

Muss ich den Pachtvertrag bei einer Behörde anmelden?

Landpachtverträge sind der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach Abschluss anzuzeigen. Verpflichtet ist der Verpächter, der Pächter darf die Anzeige aber ebenfalls einreichen. Welche Stelle zuständig ist, erfahren Sie bei der Landwirtschaftsverwaltung Ihres Landes.

Wer erhält die Agrarförderung für gepachtete Flächen?

In der Regel der Betriebsinhaber, der die Fläche bewirtschaftet und die Fördervoraussetzungen erfüllt, also meist der Pächter. Da sich Förderregeln ändern können, kalkulieren Sie den Pachtpreis so, dass er auch bei geänderten Zahlungen tragbar bleibt.

Kann ich auch ohne landwirtschaftlichen Betrieb Acker pachten?

Grundsätzlich ja, etwa um Futter für eigene Pferde anzubauen. Die Behörde kann einen Landpachtvertrag aber beanstanden, wenn er zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führt. Für Direktzahlungen müssen Sie außerdem die Voraussetzungen als Betriebsinhaber erfüllen.

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