Modernisierte BFT-Tankstelle mit Grundstück
Duisburg, Nordrhein-Westfalen
- Fläche
- 120 m²
- Pacht
- 990.000 EUR
- Verfügbar
- nach Absprache
Tankstelle pachten heißt meist, Kraftstoff gegen Provision zu verkaufen und Shop, Bistro oder Waschanlage auf eigene Rechnung zu führen. Hier finden Sie aktuelle Angebote und alles, was vor dem Vertrag wichtig ist.
Modernisierte BFT-Tankstelle mit Grundstück
Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Wer eine Tankstelle pachten möchte, wird Unternehmer mit mehreren Standbeinen: Kraftstoffverkauf, Shop und oft ein Bistro, eine Waschanlage oder eine kleine Werkstatt. Häufig gehört die Station einer Mineralölgesellschaft, die sie von einem selbstständigen Pächter betreiben lässt. Daneben gibt es freie Tankstellen, die keiner Mineralölgesellschaft gehören und ihren Kraftstoff selbst einkaufen.
Diese Seite richtet sich an Menschen, die eine Station übernehmen wollen, ob sie aus dem Einzelhandel, der Gastronomie oder dem Tankstellengeschäft selbst kommen. Oben sehen Sie aktuelle Angebote aus der Pachtbörse. Darunter erklären wir das übliche Pächtermodell, die nötigen Investitionen, Ihre Pflichten als Betreiber und worauf es bei Lage und Umsatzstruktur ankommt.
Bei einer Markentankstelle schließen Sie häufig mehrere Vereinbarungen mit der Mineralölgesellschaft: einen Vertrag über den Verkauf von Kraftstoffen als Handelsvertreter und einen Pacht- oder Mietvertrag über Shop, Waschanlage und weitere Flächen. Der Kraftstoff bleibt Eigentum der Gesellschaft, die auch die Preise an der Säule festlegt. Sie verkaufen ihn in deren Namen und erhalten eine Provision, die sich häufig nach der verkauften Menge richtet.
Als Handelsvertreter sind Sie selbstständig, aber an Vorgaben gebunden: Erscheinungsbild, Sortiment, Kassensystem, Öffnungszeiten und Standards bestimmt oft die Gesellschaft mit. Die Einnahmen aus dem Kraftstoffverkauf kassieren Sie für die Gesellschaft und leiten sie weiter. Endet der Vertrag, kann ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in Betracht kommen; ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab.
Freie Tankstellen gehören keiner Mineralölgesellschaft. Ihre Betreiber kaufen Kraftstoff selbst ein, legen die Preise fest und tragen das volle Preis- und Mengenrisiko.
Wird eine freie Station verpachtet, zahlen Sie eine Pacht an den Eigentümer und führen das gesamte Geschäft auf eigene Rechnung, oft mit einem Liefervertrag für den Kraftstoff. Das bietet mehr Freiheit, verlangt aber mehr Kapital, Einkaufswissen und Risikobereitschaft.
Das Zusatzgeschäft betreiben Sie meist auf eigene Rechnung: den Shop mit Getränken, Snacks, Tabakwaren, Zeitschriften und Autozubehör, das Bistro mit Kaffee und warmen Speisen, die Waschanlage und manchmal eine Werkstatt oder einen Reifenservice. Hier tragen Sie Wareneinsatz, Personalkosten und Risiko selbst. Das Waschgeschäft schwankt mit Wetter und Jahreszeit, das Bistro mit dem Verkehr zu den Stoßzeiten.
Bei Markentankstellen gibt die Gesellschaft oft Sortiment, Lieferanten oder Kassensystem vor. Lassen Sie sich genau zeigen, wie viel Spielraum Sie beim Einkauf und bei der Preisgestaltung im Shop haben.
Gute Voraussetzungen bringen Menschen mit Erfahrung im Einzelhandel, in der Systemgastronomie oder in der Führung von Schichtteams mit. Typische Pächter sind:
Wer eine Tankstelle pachten will, sollte wissen, dass der Alltag stark vom Personal abhängt. Früh-, Spät-, Nacht- und Wochenendschichten müssen zuverlässig besetzt sein, und Sie selbst springen ein, wenn jemand ausfällt.
Die finanzielle Seite hängt stark vom Standort und vom Vertrag ab. Planen Sie Anfangsinvestitionen und laufende Kosten sorgfältig und rechnen Sie getrennt nach Geschäftsbereichen.
Je nach Vertrag übernehmen Sie Teile der Shop-Ausstattung oder das Inventar des Vorgängers, finanzieren den ersten Warenbestand und hinterlegen eine Kaution oder Bankbürgschaft. Hinzu kommen Kosten für Kassen- und Sicherheitstechnik, Arbeitskleidung, Versicherungen und die Anlaufphase. Lassen Sie sich genau auflisten, was die Gesellschaft stellt und was Sie selbst bezahlen.
Die Provision für Kraftstoff ist im Verhältnis zur verkauften Menge meist gering. Viele Pächter erwirtschaften ihren Ertrag deshalb vor allem mit Shop, Bistro und Waschanlage.
Fragen Sie nach den Zahlen der Vorjahre, getrennt nach Kraftstoffabsatz, Shopumsatz, Bistro und Waschanlage, und nach der Entwicklung über mehrere Jahre. Prüfen Sie auch, welche Kosten die Provision abdecken soll, etwa das Personal an der Kasse.
Zu den laufenden Kosten zählen Pacht oder Miete für Shop und Nebenflächen, Personal, Energie, Wasser für die Waschanlage, Reinigung, Wartung, Versicherungen, Entsorgung und Kassendifferenzen. Gerade die Personalkosten wachsen mit langen Öffnungszeiten. Prüfen Sie mit einem Businessplan, ob nach allen Kosten ein angemessenes Einkommen für Sie bleibt.
Rechnen Sie dabei getrennt nach Bereichen: erwarteter Kraftstoffabsatz mal Provision, Rohertrag aus Shop und Bistro sowie die Erlöse der Waschanlage. Davon ziehen Sie Personal, Pacht und alle weiteren Kosten ab. So sehen Sie, welcher Bereich das Geschäft trägt und wo Sie ansetzen können.
Für eine Tankstelle ist die Lage entscheidend. Wichtig sind das Verkehrsaufkommen, die Art der Straße, Pendlerströme, eine gut sichtbare und leicht erreichbare Zufahrt sowie die Konkurrenz in der Umgebung.
Stationen an Einfallstraßen, in Gewerbegebieten oder an Bundesstraßen haben andere Kunden und Spitzenzeiten als eine Station im Wohngebiet. Beobachten Sie den Standort zu verschiedenen Tageszeiten und am Wochenende, bevor Sie eine Tankstelle pachten. Achten Sie auch auf die bauliche Situation: Zahl der Zapfsäulen, Größe von Shop und Bistro, Parkplätze und Platz für Ladesäulen.
Mit der wachsenden Zahl elektrischer Fahrzeuge verändert sich das Tankstellengeschäft. Ladepunkte bringen Kunden, die länger bleiben als beim Tanken und in dieser Zeit Kaffee, Snacks oder einen Imbiss kaufen.
Fragen Sie, ob Ladesäulen geplant oder vorhanden sind, wer sie betreibt und ob Sie an den Umsätzen beteiligt werden. Bei langen Laufzeiten sollten Sie auch bedenken, wie sich der Kraftstoffabsatz an Ihrem Standort entwickeln könnte.
Tankstellen dürfen in der Regel rund um die Uhr geöffnet sein. Außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten ist das Sortiment aber meist auf Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, Betriebsstoffe und Reisebedarf beschränkt; was genau dazu zählt, regelt das jeweilige Landesrecht. Beim Verkauf von Alkohol und Tabak gelten die Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes.
Eine Tankstelle ist eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Tanks, Rohrleitungen, Zapfsäulen, Abfüllflächen und Abscheider müssen dicht sein und regelmäßig von Sachverständigen geprüft werden. Hinzu kommen Vorgaben zur Gasrückführung beim Tanken, zum Explosionsschutz und zur Entsorgung von Abfällen aus Waschanlage und Abscheidern.
Klären Sie im Vertrag, wer rechtlich Betreiber der Anlagen ist, wer die Prüfungen beauftragt und bezahlt und welche Kontroll- und Dokumentationspflichten im Alltag bei Ihnen liegen, etwa regelmäßige Sichtkontrollen.
Als Arbeitgeber erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und unterweisen Ihr Personal regelmäßig, etwa zu Brand- und Explosionsschutz, Erster Hilfe und dem Verhalten bei Überfällen. Bei Nacht- und Wochenendarbeit gilt das Arbeitszeitgesetz; wer regelmäßig nachts arbeitet, hat Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich durch bezahlte freie Tage oder einen Zuschlag, soweit kein Tarifvertrag etwas anderes regelt. Für das Bistro gelten die Regeln der Lebensmittelhygiene, einschließlich der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Zur Kassensicherheit gehören wenig Bargeld in der Kasse, ein Tresor mit Zeitschloss und klare Abläufe bei der Abrechnung. Elektronische Kassen müssen nach der Abgabenordnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Viele Mineralölgesellschaften schulen ihre Pächter vor dem Start und während der Laufzeit, etwa zu Sicherheit, Kasse und Shop; fragen Sie nach Umfang und Kosten.
Tankstellenverträge laufen meist über mehrere Jahre. Achten Sie darauf, wie Handelsvertretervertrag und Pachtvertrag zusammenhängen, denn oft endet der eine mit dem anderen. Für Laufzeiten von mehr als einem Jahr genügt seit 2025 die Textform (§ 578 in Verbindung mit § 550 BGB, über § 581 Abs. 2 BGB auch für die Pacht). Fehlt sie, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Übernehmen Sie die Station mit Beschäftigten, gehen die Arbeitsverhältnisse in der Regel nach § 613a BGB auf Sie über. Zur Übergabe gehören eine Inventur des Warenbestands, Kasse, Tresor, Schlüssel und Prüfberichte sowie ein Protokoll über den Zustand von Shop und Anlagen. Regeln Sie auch, in welchem Zustand Sie die Station bei Vertragsende zurückgeben.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die Wasser- und Umweltbehörden, das Gewerbeamt und die Berufsgenossenschaft. Beim Handelsvertreter- und Pachtvertrag hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, bei Steuern und Kassenführung die Steuerberatung.
Bevor Sie eine Tankstelle pachten, sollten diese Punkte geklärt sein:
Über das Suchfeld oben auf dieser Seite suchen Sie nach Postleitzahl oder Ort mit einem Umkreis von 25, 50, 100 oder 200 Kilometern. Die Treffer filtern Sie nach Fläche, Preis, Verfügbarkeit sowie privat oder gewerblich und sortieren sie zum Beispiel nach Entfernung. Stationen, die Sie näher ansehen möchten, speichern Sie auf der Merkliste in Ihrem Konto.
Anbieter erreichen Sie über das Nachrichtensystem von Pacht.de, ohne Ihre E-Mail-Adresse preiszugeben. Wenn Sie in einer bestimmten Region eine Tankstelle pachten möchten und gerade nichts Passendes inseriert ist, geben Sie kostenlos ein Gesuch auf.
Eigentümer freier Stationen und Unternehmen, die Pächter suchen, können ihr Angebot auf Pacht.de inserieren. Hilfreich sind Angaben zu Lage, Zapfsäulen, Shopfläche, Bistro, Waschanlage, Vertragsmodell und gewünschtem Übergabetermin.
Das ist möglich, eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Erfahrung in Einzelhandel, Gastronomie oder Personalführung hilft aber sehr, und viele Gesellschaften achten bei der Auswahl darauf. Schulungen vor dem Start sind üblich.
Im Handelsvertretermodell legt die Mineralölgesellschaft die Preise fest, weil Sie den Kraftstoff in ihrem Namen verkaufen. Bei einer freien Tankstelle bestimmen Sie die Preise selbst.
Mit der Provision auf den Kraftstoff und vor allem mit Shop, Bistro, Waschanlage und gegebenenfalls Werkstatt. Wie sich der Ertrag verteilt, zeigen die Zahlen der Vorjahre.
Wenn Sie die Station samt Beschäftigten übernehmen, gehen die Arbeitsverhältnisse in der Regel nach § 613a BGB auf Sie über. Lassen Sie sich die Verträge vorher zeigen.
Sie geben Station, Shop und mitverpachtetes Inventar zurück. Als Handelsvertreter kann Ihnen ein Ausgleichsanspruch zustehen; lassen Sie das rechtzeitig anwaltlich prüfen.