Pferdeboxen/Stallungen für Tiere zu verpachten
Wilstedt, Niedersachsen
- Fläche
- k. A.
- Pacht
- auf Anfrage
- Verfügbar
- nach Absprache
Stall pachten statt neu bauen: Hier finden Sie aktuelle Angebote für Ställe, Scheunen, Maschinenhallen und Hofstellen und das Wichtigste zu Prüfung, Genehmigungen und Vertrag.
Pferdeboxen/Stallungen für Tiere zu verpachten
Wilstedt, Niedersachsen
Pferdeboxen/Schafboxen/Ziegenboxen zu verpachten
Wilstedt, Niedersachsen
Tilleda, Sachsen-Anhalt
Stall für 4 Pferde zu verpachten
Lauf an der Pegnitz, Bayern
Clenze, Niedersachsen
Ferkelstall & Sauenstall zu verkaufen / verpachten Nähe Sulingen
Sulingen, Niedersachsen
Wer einen Stall pachten kann, statt neu zu bauen, kommt oft schneller und mit weniger Kapital voran: Das Gebäude steht bereits, und für die bisherige Nutzung liegt in der Regel eine Genehmigung vor. Gesucht werden Ställe für Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Pferde, aber auch Scheunen, Maschinenhallen und ganze Hofstellen.
Oben auf dieser Seite sehen Sie aktuelle Angebote für Ställe und Agrargebäude. Darunter erfahren Sie, wie Sie Bausubstanz und Ausstattung prüfen, welche Genehmigungen eine Rolle spielen, was im Pachtvertrag stehen sollte und worauf Sie bei Versicherung, Instandhaltung und Rückgabe achten.
Das Angebot an Agrargebäuden ist vielfältig. Bei Ställen reicht es vom Laufstall für Milchkühe oder Jungvieh über Anbindeställe, Schweine- und Geflügelställe bis zu Schafställen und Pferdeställen mit Boxen. Dazu kommen Scheunen und Bergehallen für Heu und Stroh, Maschinenhallen und Lagergebäude.
Wird eine ganze Hofstelle verpachtet, gehören meist Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude, oft auch Flächen dazu. Man spricht dann von einer Hof- oder Betriebspacht.
Umgangssprachlich ist fast immer von Pacht die Rede. Rechtlich kommt es darauf an, ob Sie aus dem Objekt selbst Erträge ziehen dürfen (§ 581 BGB). Wird der Stall mit Flächen oder als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs überlassen, liegt in der Regel eine Landpacht vor; ein einzelnes leeres Gebäude kann dagegen auch vermietet sein.
Der Unterschied hat Folgen für Form, Fristen und Pflichten. Bei der Landpacht gelten die Textform für Verträge über mehr als zwei Jahre, die Anzeige bei der Behörde und besondere Kündigungsfristen. Bei Miet- und gewöhnlichen Pachtverträgen über Gebäude gilt ein Vertrag über mehr als ein Jahr nur dann für die vereinbarte Zeit, wenn er in Textform geschlossen ist (§§ 550, 578 BGB, für die Pacht über § 581 Abs. 2 BGB).
Bei einer Hofpacht übernehmen Sie oft auch Inventar wie Stalltechnik, Maschinen oder Vorräte. Legen Sie in einer Inventarliste fest, was übernommen wird, zu welchem Wert und in welchem Zustand es am Ende zurückzugeben ist. Gehören Beschäftigte zum Betrieb, gehen ihre Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf Sie über.
Wer einen Stall pachten möchte, braucht meist schnell zusätzliche Plätze oder will nicht selbst bauen. Typische Pächter sind:
Ein Stall ist nur so viel wert wie seine Bausubstanz und Technik. Nehmen Sie sich für die Besichtigung Zeit und ziehen Sie bei größeren Objekten eine Fachberatung oder Sachverständige hinzu.
Prüfen Sie Dach, Tragwerk, Wände und Böden. Gülle und Stallklima greifen über die Jahre Beton und Stahl an, deshalb verdienen Spaltenböden, Güllekeller und Stahlträger einen genauen Blick. In älteren Gebäuden kann asbesthaltiges Material verbaut sein, etwa in Dachplatten. Das Baujahr zeigt außerdem, nach welchen Anforderungen gebaut wurde.
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung stellt Anforderungen an Platzangebot, Licht, Luftqualität und Einrichtungen, die je nach Tierart unterschiedlich ausfallen. Ältere Ställe entsprechen nicht immer dem aktuellen Stand, und für manche Haltungsformen laufen Übergangsfristen. Hängt die Lüftung von einer elektrischen Anlage ab, müssen eine Ersatzvorrichtung und eine Alarmanlage vorhanden sein. Ist die Versorgung mit Futter und Wasser bei Stromausfall nicht gesichert, braucht es ein Notstromaggregat.
Die Lagerkapazität für Gülle und Festmist muss den Vorgaben des Düngerechts entsprechen und zu Ihrer Tierzahl passen. Anlagen für Jauche, Gülle und Silagesickersaft unterliegen zudem besonderen Anforderungen des Gewässerschutzes. Prüfen Sie Dichtheit, Prüfberichte und Zustand der Behälter ebenso wie Fahrsilos, Heu- und Strohlager.
Tiere brauchen jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität. Klären Sie, ob der Stall am öffentlichen Netz hängt oder einen eigenen Brunnen hat, und ob die Stromversorgung für Lüftung, Fütterung und gegebenenfalls Melktechnik reicht. Für Futterlieferungen, Tiertransporte und Güllefahrzeuge braucht der Hof eine tragfähige, ganzjährig befahrbare Zufahrt.
Geruch, Lärm und Staub sind häufige Konfliktpunkte. Liegt Wohnbebauung in der Nähe, kann das eine Erweiterung oder einen Wechsel der Tierart erschweren. Fragen Sie nach bisherigen Beschwerden und nach Auflagen aus der Genehmigung.
Wenn Sie einen Stall pachten, übernehmen Sie das Gebäude mit der Genehmigung, die für die bisherige Nutzung erteilt wurde. Lassen Sie sich die Bescheide zeigen und prüfen Sie, ob Tierart, Tierzahl und Haltungsform zu Ihren Plänen passen.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben Bauaufsicht, Immissionsschutz- und Veterinärbehörde sowie die Landwirtschaftskammer. Bei Vertragsfragen hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Agrarrecht.
Wer einen Stall pachten und darin investieren will, braucht klare Vertragsregeln. Die folgenden Punkte führen oft zu Streit, wenn sie offen bleiben.
Bei der Landpacht trägt der Pächter die gewöhnlichen Ausbesserungen, auch an Wirtschaftsgebäuden (§ 586 BGB). Größere Instandsetzungen wie ein neues Dach sind grundsätzlich Sache des Verpächters. Vereinbaren Sie genau, wer was bezahlt, besonders bei Stalltechnik, Toren, Tränken und Güllebehältern. Umbauten, etwa für mehr Tierwohl, sollten Sie nur mit Zustimmung des Verpächters vornehmen und dabei regeln, wem die Einbauten gehören und ob am Ende ein Ausgleich gezahlt wird.
Klären Sie, wer welche Risiken versichert. Die Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Hagel schließt meist der Eigentümer ab, die Kosten können aber vertraglich umgelegt werden. Als Pächter brauchen Sie in der Regel eine Betriebs- und Tierhalterhaftpflicht sowie eine Versicherung für Tiere, Technik und Vorräte. Auch eine Absicherung gegen Ertragsausfall kann sinnvoll sein.
Investitionen in Tiere, Technik und Umbauten brauchen Zeit, um sich zu lohnen. Die Laufzeit sollte deshalb zu Ihren Plänen passen. Bei unbefristeter Landpacht kann jede Seite nur spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres kündigen (§ 594a BGB).
Halten Sie Übergabe und Rückgabe in einem Protokoll mit Fotos, Zählerständen und Inventarliste fest. Legen Sie fest, ob Güllebehälter und Silos am Ende geleert und gereinigt sein müssen und in welchem Zustand Stalleinrichtung und Technik zurückzugeben sind. Eine Kaution oder Bürgschaft ist üblich.
Bevor Sie einen Stall pachten, sollten Sie diese Punkte abhaken können:
In der Kategorie Stall und Agrargebäude finden Sie Ställe, Scheunen, Maschinenhallen und Hofstellen. Suchen Sie nach Postleitzahl oder Ort mit einem Umkreis von 25, 50, 100 oder 200 Kilometern und grenzen Sie die Treffer mit den Filtern für Fläche, Preis, Verfügbarkeit und privat oder gewerblich ein. Die Sortierung nach Entfernung zeigt Ihnen zuerst Objekte in der Nähe Ihres Betriebs.
Speichern Sie passende Inserate in der Merkliste Ihres Kontos und nehmen Sie über das Nachrichtensystem von Pacht.de Kontakt auf; Ihre E-Mail-Adresse bleibt dabei privat. Wenn Sie einen Stall pachten möchten und nichts Passendes finden, geben Sie kostenlos ein Gesuch auf und beschreiben Sie Tierart, Platzbedarf, Region und gewünschten Beginn.
Ein leer stehendes Gebäude verfällt ohne Nutzung und Pflege schneller. Als Eigentümer können Sie Ihren Stall, Ihre Scheune oder Halle auf Pacht.de inserieren. Nennen Sie Gebäudeart, Baujahr, Tierplätze, Ausstattung, Genehmigungsstand und ob Flächen oder eine Wohnung dazugehören.
Nur wenn Vertrag und Genehmigung das zulassen. Ein Wechsel der Tierart kann eine neue Bau- oder Immissionsschutzgenehmigung erfordern und braucht die Zustimmung des Verpächters. Klären Sie das vor der Unterschrift.
Bei der Landpacht trägt der Pächter die gewöhnlichen Ausbesserungen, größere Instandsetzungen sind grundsätzlich Sache des Verpächters. Der Vertrag kann das anders regeln. Achten Sie deshalb auf eine klare Aufteilung, besonders bei Dach, Technik und Güllelager.
Ja. Soll ein landwirtschaftliches Gebäude aber für nicht landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, etwa als Gewerbelager, ist das in der Regel eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Fragen Sie beim Bauamt nach, bevor Sie einziehen.
Das richtet sich nach dem Vertrag. Sinnvoll sind Regeln dazu, ob Behälter geleert, gereinigt und in prüffähigem Zustand übergeben werden. Halten Sie den Zustand bei Übernahme und Rückgabe im Protokoll fest.
Übernehmen Sie einen Betrieb samt Beschäftigten, gehen deren Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf Sie über. Verschaffen Sie sich deshalb vorab einen Überblick über Arbeitsverträge, Löhne und offene Ansprüche.