Wiese zu verpachten für Schafe, Pferde o.ä
Coesfeld, Nordrhein-Westfalen
- Fläche
- 1.800 m²
- Pacht
- 100 EUR/Monat
- Verfügbar
- nach Absprache
Grünland pachten für Heu, Silage oder die eigenen Tiere: Hier finden Sie aktuelle Angebote für Wiesen und Weiden und das Wichtigste zu Pachtvertrag, Auflagen und Weidepraxis.
Wiese zu verpachten für Schafe, Pferde o.ä
Coesfeld, Nordrhein-Westfalen
Futternot für Nutztiere? Wiesen 3 ha zu verpachten Schafbeweidung
Kalenborn, Rheinland-Pfalz
799 qm Grundstück / Weide am Ortsrand zu verpachten Marktleugast
Marktleugast, Bayern
Pferde/Koppel mit Unterstand zu verpachten
Wolmirstedt, Sachsen-Anhalt
Pachtwiese / Pachtgrundstück / Futterwiese
Weißenborn, Thüringen
Grünland (Wiesen/Weiden) – zur Pacht oder Bewirtschaftung gesucht
Falkenstein, Bayern
Grünland pachten ist für viele Tierhalter die Grundlage ihrer Futterversorgung: Auf Wiesen und Weiden wachsen Heu, Silage und das Futter für den Weidegang. Gesucht werden solche Flächen von Milchvieh- und Mutterkuhbetrieben ebenso wie von Schäfern, Ziegenhaltern und Pferdehaltern.
Oben auf dieser Seite finden Sie aktuelle Angebote für Wiesen und Weiden. Darunter lesen Sie, was Dauergrünland rechtlich bedeutet, welche Naturschutzauflagen gelten können, worauf es bei Zaun, Wasser und Zufahrt ankommt und was in den Landpachtvertrag gehört.
Unter Grünland versteht man Flächen, auf denen Gräser, Kräuter und Klee wachsen, die als Futter genutzt werden. Eine Wiese wird gemäht, um Heu, Silage oder Grünfutter zu gewinnen. Eine Weide wird von Tieren abgegrast, eine Mähweide im Wechsel gemäht und beweidet.
Wird eine Fläche über mehrere Jahre durchgehend als Grünland genutzt, gilt sie in der Regel rechtlich als Dauergrünland, für das besondere Schutzregeln gelten. Auch für Grünland gibt es eine amtliche Bodenschätzung; statt der Ackerzahl wird dort die Grünlandzahl angegeben.
Wer nur wenige Tiere hält, etwa ein oder zwei Pferde, hat oft zwei Möglichkeiten. Bei einem Pensions- oder Weideplatz stellt ein Betrieb Fläche, Zaun und Wasser und übernimmt meist auch die Pflege; Sie bezahlen für diese Leistung. Wenn Sie dagegen eine Weide pachten, bewirtschaften Sie die Fläche selbst und tragen Pflege, Zaunkontrolle und Verantwortung.
Auch rechtlich ist das ein Unterschied: Bei einer Pacht dürfen Sie den Aufwuchs als Frucht der Fläche nutzen (§ 581 BGB). Bei einem Einstellervertrag steht dagegen die Leistung des Betriebs im Vordergrund.
Das Landpachtrecht gilt, wenn eine Fläche überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet wird, also zur Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Produkte. Das trifft auf die Futterflächen eines Tierhaltungsbetriebs zu. Wird eine Weide nur für private Freizeitpferde genutzt, kann auch ein gewöhnlicher Pachtvertrag vorliegen. Davon hängen Form, Kündigungsfristen und Anzeigepflicht ab.
Die Nachfrage nach Wiesen und Weiden kommt aus ganz unterschiedlichen Richtungen:
Auch wer sich im Vertragsnaturschutz engagieren möchte, kann Grünland pachten und extensiv bewirtschaften. Wichtig ist dann, dass die Laufzeit der Pacht zu den Verpflichtungen des Förderprogramms passt.
Die Pacht für Grünland wird meist je Hektar und Jahr vereinbart und liegt in vielen Regionen unter der für Ackerland. Die Spanne ist aber groß. Orientierung bieten Pachtpreisspiegel, die Statistischen Landesämter und die Landwirtschaftskammern, die Werte häufig getrennt nach Acker und Grünland ausweisen.
Wie viel Futter eine Fläche liefert, hängt von Boden, Wasserversorgung, Höhenlage und Pflegezustand ab. Entscheidend ist, wie oft Sie im Jahr mähen können und welche Futterqualität zu erwarten ist. Nasse Senken, trockene Kuppen oder ein hoher Anteil unerwünschter Pflanzen mindern den Wert.
Für den Weidegang von Milchkühen zählt die Nähe zum Stall, weil die Tiere den Weg täglich zurücklegen. Für die Heu- und Silagewerbung muss die Fläche mit Mähwerk, Wender, Schwader und Ladewagen oder Presse erreichbar und befahrbar sein. Steile Hänge lassen sich oft nur mit Spezialtechnik mähen und eignen sich eher für die Beweidung.
Eine Weide mit festem Zaun, Tränke oder Wasseranschluss und Unterstand ist sofort nutzbar und entsprechend gefragt. Fehlt diese Ausstattung, müssen Sie Material und Arbeit einrechnen. Klären Sie, wem vorhandene und neu errichtete Zäune gehören und wer sie am Ende abbauen muss.
Liegt die Fläche in einem Schutzgebiet oder ist sie als Biotop geschützt, können späte Mahdtermine, Düngungsverbote oder Vorgaben zur Beweidung gelten. Das senkt den Futterertrag, kann aber durch Zahlungen aus Förderprogrammen teilweise ausgeglichen werden. Fragen Sie beim Verpächter und bei der Naturschutzbehörde nach, bevor Sie unterschreiben.
Wer Grünland pachten und landwirtschaftlich nutzen will, schließt in der Regel einen Landpachtvertrag. Verträge über mehr als zwei Jahre brauchen die Textform, sonst gelten sie als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 585a BGB). Der Verpächter muss den Vertrag innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen; der Pächter darf das ebenfalls. Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann jede Seite nur spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres kündigen (§ 594a BGB).
Sie sind zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung verpflichtet (§ 586 BGB). Dazu gehören je nach Fläche Nachsaat, Walzen oder Abschleppen im Frühjahr, eine bedarfsgerechte Düngung im Rahmen des Düngerechts und das Nachmähen von Weideresten. Achten Sie auf Giftpflanzen wie Jakobskreuzkraut, die für Pferde und Rinder gefährlich sind, und entfernen Sie sie rechtzeitig.
Nach § 586 BGB trägt der Pächter die gewöhnlichen Ausbesserungen, ausdrücklich auch an Einfriedigungen, also an Zäunen. Als Tierhalter können Sie außerdem haften, wenn Ihre Tiere ausbrechen und einen Schaden verursachen. Kontrollieren Sie Weidezaun, Weidezaungerät und Tore regelmäßig, besonders an Straßen und Wegen, und prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz als Tierhalter.
Wer für Bäume an Wegen und Straßen verkehrssicherungspflichtig ist, sollte ausdrücklich im Vertrag stehen. Das gilt auch für Hecken, Gräben und Durchlässe, die zur Fläche gehören.
Fertigen Sie zu Beginn gemeinsam mit dem Verpächter eine Beschreibung der Fläche an, wie sie § 585b BGB vorsieht. Halten Sie den Zustand von Grasnarbe, Zäunen, Toren, Tränken und Gräben mit Fotos fest. Am Ende geben Sie die Fläche in dem Zustand zurück, der einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht (§ 596 BGB).
Bei Grünland spielen öffentlich-rechtliche Vorgaben eine größere Rolle als bei vielen anderen Flächen. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie Grünland pachten:
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die Landwirtschaftsbehörde, die untere Naturschutzbehörde und die Landwirtschaftskammer. Bei Vertragsfragen hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Agrarrecht.
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Manche Flächen werden nie öffentlich angeboten. Wenn Sie Grünland pachten möchten und nichts Passendes finden, geben Sie kostenlos ein Gesuch auf. Nennen Sie Region, Größe, Nutzung und gewünschte Ausstattung, etwa ob Sie eine Weide pachten wollen oder eine Wiese für die Heugewinnung suchen.
Als Eigentümer können Sie Ihre Wiese oder Weide auf Pacht.de inserieren. Hilfreich sind Angaben zu Größe, Nutzungsart, Zaun, Wasser, Unterstand, Zufahrt und Schutzstatus. Die Anzeige des Landpachtvertrags bei der Behörde ist Ihre Pflicht als Verpächter.
Nur mit Zustimmung des Verpächters und bei Dauergrünland in der Regel nur mit behördlicher Genehmigung. In manchen Schutzgebieten ist der Umbruch ganz verboten. Wer Grünland pachten und später anders nutzen möchte, sollte das vor Vertragsschluss klären.
Für die laufende Instandhaltung ist bei der Landpacht in der Regel der Pächter zuständig. Als Tierhalter müssen Sie außerdem dafür sorgen, dass Ihre Tiere nicht ausbrechen. Wem der Zaun gehört und wer ihn am Ende abbaut, sollte der Vertrag regeln.
Ja, viele Pferdehalter pachten Weiden für Auslauf und Futter. Achten Sie auf pferdegerechte Zäune, Wasser, Schutz vor Witterung und eine Fläche ohne Giftpflanzen. Für Unterstände und feste Einzäunungen im Außenbereich kann eine Baugenehmigung nötig sein.
Wenn Sie eine Wiese pachten, um Heu zu machen, zählen Aufwuchs, Befahrbarkeit und eine Zufahrt für die Technik. Prüfen Sie, ob Mahdtermine vorgeschrieben sind, und planen Sie, wer mäht, wendet und presst. Bei reiner Schnittnutzung entfällt dafür die Arbeit an Zaun und Wasser.
Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhält in der Regel der Betriebsinhaber, der die Fläche bewirtschaftet. Auch Anträge für Agrarumweltmaßnahmen stellt in der Regel der Bewirtschafter. Laufen noch Verpflichtungen des Vorpächters, klären Sie mit der Behörde, ob und wie Sie diese übernehmen können.