Offenstall mit ca. 1,5 ha Weide zu verpachten, Selbstversorger!
Aurich, Niedersachsen
- Fläche
- 1,5 ha
- Pacht
- 380 EUR
- Verfügbar
- nach Absprache
Pferdehof pachten statt kaufen: Hier finden Sie aktuelle Angebote für Reitanlagen, Pensionsställe und Offenstallanlagen und das Wichtigste zu Prüfung, Genehmigungen und Pachtvertrag.
Offenstall mit ca. 1,5 ha Weide zu verpachten, Selbstversorger!
Aurich, Niedersachsen
Offenstall mit Unterstand und Wiese zu verpachten
Bad Bergzabern, Rheinland-Pfalz
Offenstall mit Unterstand und Wiese zu verpachten
Bad Bergzabern, Rheinland-Pfalz
Stall mit Wiese/Wiesen zur Verpachtung - ideal für Pferdehaltung
Hopsten, Nordrhein-Westfalen
Offenstall mit Koppel zu verpachten
Jevenstedt, Schleswig-Holstein
Drebber, Niedersachsen
Einen Pferdehof pachten bedeutet oft, einen laufenden Betrieb zu übernehmen: mit Stallungen, Weiden, Reitplatz, Einstellern und manchmal auch mit Personal. Für Pferdewirte, Reitlehrer und Züchter ist die Pacht häufig der realistische Weg zur eigenen Anlage, weil ein Kauf viel Kapital bindet.
Oben sehen Sie aktuelle Angebote für Reitanlagen, Pensionsställe, Offenstallanlagen und Pferdeweiden. Darunter erfahren Sie, worauf es bei der Prüfung einer Anlage ankommt, welche Rolle Tierschutz, Baurecht und Versicherungen spielen und wie Sie Einsteller, Inventar und Personal im Vertrag regeln.
Ein Pferdehof kann sehr unterschiedlich aussehen. Typische Bestandteile sind:
Ein Kauf bindet viel Kapital, eine Pacht lässt Mittel für Pferde, Ausstattung und die Anlaufzeit frei. Dafür bauen Sie kein Eigentum auf und sind an Laufzeit und Vertragsbedingungen gebunden. Bei der Pacht dürfen Sie die Anlage nicht nur nutzen, sondern auch die Erträge ziehen, etwa die Einnahmen aus Pension und Unterricht (§ 581 BGB).
Eine leer stehende Anlage lässt Ihnen freie Hand beim Konzept, braucht aber Zeit, bis sich Einsteller oder Reitschüler finden. Bei einem laufenden Betrieb fließen Einnahmen schneller, dafür treten Sie in gewachsene Strukturen ein, mit den Erwartungen der Einsteller und manchmal auch mit Konflikten. Prüfen Sie dann Belegung, Pensionspreise, Kündigungsfristen der Einsteller und die Stimmung auf dem Hof.
Wer einen Pferdehof pachten will, sollte zuerst sein Konzept klären, denn davon hängen die Anforderungen an Anlage, Genehmigungen und Personal ab.
Ob eine Pensionspferdehaltung als Landwirtschaft oder als Gewerbe gilt, hängt vor allem von der Futtergrundlage ab: Kann das Futter überwiegend auf den zum Betrieb gehörenden Flächen erzeugt werden, spricht viel für Landwirtschaft. Die Einordnung wirkt sich auf Steuern, Baurecht und Versicherungen aus. Klären Sie sie früh mit Steuerberatung und Bauamt, denn sie beeinflusst auch, wie viel Fläche Sie mitpachten sollten.
Anders als für Acker gibt es für Pferdehöfe kaum allgemeine Vergleichswerte. Die Pacht richtet sich nach der Anlage, den erzielbaren Einnahmen und der Region. Vergleichen Sie Angebote untereinander und lassen Sie sich bei größeren Anlagen von Sachverständigen für Pferdehaltung oder von der Landwirtschaftskammer beraten.
Zahl und Größe der Boxen, eine Reithalle, ein gepflegter Reitplatz und funktionierende Tränken erhöhen den Wert. Reitböden müssen regelmäßig gepflegt und nach einigen Jahren erneuert werden, Zäune und Paddockbefestigungen verschleißen. Prüfen Sie, welche Investitionen in den ersten Jahren anstehen.
Ausreichend Weidefläche ist für Pferde und Einsteller ein zentrales Kriterium. Eigene Wiesen für die Heugewinnung machen Sie unabhängiger von Zukäufen. Wie viel Fläche zum Hof gehört, beeinflusst außerdem die Einordnung als landwirtschaftlicher Betrieb.
Pensionsbetriebe leben von Einstellern aus der Umgebung. Die Entfernung zu Städten und Wohngebieten, die Verkehrsanbindung und ein attraktives Ausreitgelände spielen deshalb eine große Rolle. Für Pferdehänger und Futterlieferungen braucht der Hof eine gut befahrbare Zufahrt mit Wendemöglichkeit.
Rechnen Sie die Pacht gegen die erzielbaren Einnahmen aus Pension, Unterricht und Nebenleistungen. Auf der Kostenseite stehen Futter, Einstreu, Personal, Energie, Versicherungen, Instandhaltung und die Entsorgung von Mist. Erst eine realistische Kalkulation zeigt, welche Pacht Ihr Betrieb tragen kann.
Wenn Sie einen Pferdehof pachten, tragen Sie Verantwortung für viele Tiere und für die Menschen, die auf der Anlage reiten und arbeiten. Diese Punkte sollten Sie vorab klären:
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich bei Vertragsfragen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, bei steuerlichen Fragen an die Steuerberatung und bei Fragen zur Haltung an das Veterinäramt, die Landwirtschaftskammer oder den Pferdesportverband Ihres Landes.
Wer einen Pferdehof pachten möchte, schließt meist einen umfangreichen Vertrag über Gebäude, Flächen, Inventar und oft auch den laufenden Betrieb. Wird der Hof mit seinen Flächen landwirtschaftlich genutzt, gilt in der Regel Landpachtrecht (§§ 585 ff. BGB), mit Textform bei mehr als zwei Jahren Laufzeit und Anzeige bei der Behörde. Bei einem gewerblichen Betrieb gelten die allgemeinen Regeln zur Pacht. Auch dann gilt ein Vertrag über mehr als ein Jahr nur in Textform für die vereinbarte Zeit (§§ 550, 578, 581 BGB).
Die Pensionsverträge der Einsteller bestehen mit dem bisherigen Betreiber und gehen in der Regel nicht automatisch auf Sie über. Für eine Übernahme müssen die Einsteller zustimmen, oder Sie schließen neue Verträge mit ihnen. Planen Sie den Wechsel gemeinsam mit dem Vorgänger und informieren Sie die Einsteller frühzeitig über Preise und Leistungen.
Legen Sie in einer Inventarliste fest, was zur Anlage gehört: Stalleinrichtung, Tränken, Hindernismaterial, Maschinen sowie Futter- und Einstreuvorräte. Klären Sie, zu welchem Wert Vorräte übernommen werden und in welchem Zustand das Inventar zurückzugeben ist. Die Mistplatte muss ausreichend groß und dicht sein, und die Abfuhr oder Verwertung des Mists sollte geregelt sein.
Übernehmen Sie einen laufenden Betrieb samt Beschäftigten, gehen deren Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf Sie über. Lassen Sie sich vorab Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Löhne vorlegen. Das betrifft auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte.
Regeln Sie, wer Reitboden, Zäune, Tore, Tränken und Dächer instand hält und wer größere Reparaturen bezahlt. Die Laufzeit sollte Investitionen und den Aufbau eines Kundenstamms abdecken. Halten Sie Übergabe und Rückgabe in einem Protokoll mit Fotos, Zählerständen und Inventarliste fest. Eine Kaution oder Bürgschaft ist üblich.
In der Kategorie Pferdehaltung finden Sie Reitanlagen, Pferdehöfe, Offenställe und Pferdeweiden. Suchen Sie nach Postleitzahl oder Ort und wählen Sie einen Umkreis von 25, 50, 100 oder 200 Kilometern. Mit den Filtern für Fläche, Preis, Verfügbarkeit und privat oder gewerblich grenzen Sie die Treffer ein; die Sortierung nach Entfernung hilft bei der regionalen Suche.
Merken Sie sich interessante Anlagen in der Merkliste Ihres Kontos und schreiben Sie Anbieter über das Nachrichtensystem von Pacht.de an; Ihre E-Mail-Adresse bleibt dabei privat. Wenn Sie einen Pferdehof pachten möchten und nichts Passendes finden, geben Sie kostenlos ein Gesuch auf. Beschreiben Sie Ihr Konzept, die gewünschte Zahl an Boxen, die Weidefläche und die Region, damit Verpächter Sie finden.
Als Eigentümer können Sie Ihre Anlage auf Pacht.de inserieren. Hilfreich sind Angaben zu Boxen und Ausläufen, Reithalle und Reitplatz, Weidefläche, Wohnung, Zufahrt und Genehmigungsstand. Nennen Sie auch, ob ein laufender Betrieb mit Einstellern und Personal übergeben werden soll.
Für die Pacht selbst nicht. Für einen gewerbsmäßigen Reitbetrieb setzt die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz aber Sachkunde voraus, und Einsteller erwarten eine fachkundige Betreuung. Eine Ausbildung als Pferdewirt oder eine vergleichbare Qualifikation erleichtert Genehmigungen, Finanzierung und den Aufbau eines Kundenstamms.
In der Regel nicht automatisch. Die Pensionsverträge bestehen mit dem bisherigen Betreiber; für eine Übernahme müssen die Einsteller zustimmen, oder Sie schließen neue Verträge. Beschäftigte gehen dagegen bei einer Betriebsübernahme nach § 613a BGB auf Sie über.
Das hängt vor allem davon ab, ob das Futter überwiegend auf den eigenen oder gepachteten Flächen des Betriebs erzeugt werden kann. Die Einordnung hat steuerliche und baurechtliche Folgen und sollte vor Vertragsschluss mit Steuerberatung und Bauamt geklärt werden.
In der Regel eine Betriebshaftpflicht, die auch betreute fremde Pferde einschließt, eine Tierhalterhaftpflicht für eigene Pferde und einen Schutz für Inventar und Vorräte. Welche Gebäudeversicherung besteht und wer sie bezahlt, regelt der Pachtvertrag.
Lange genug, damit sich Ihre Investitionen und der Aufbau eines Kundenstamms lohnen. Achten Sie auf Verlängerungsoptionen und klare Kündigungsregeln. Bei unbefristeter Landpacht gilt die lange Kündigungsfrist des § 594a BGB.