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Jagd pachten

Jagd pachten heißt, Verantwortung für ein Revier zu übernehmen: Hier finden Sie aktuelle Angebote und alles, was vor dem Jagdpachtvertrag wichtig ist.

Jagd pachten: aktuelle Pachtangebote

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Zurzeit gibt es kein Jagdrevier zur Pacht

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Jagd pachten bedeutet, für viele Jahre die Verantwortung für ein Revier zu übernehmen: für den Wildbestand, für Hege und Abschuss und für Schäden, die das Wild auf Feldern und im Wald anrichtet. Anders als bei einem Garten oder einer Wiese regelt das Jagdrecht sehr genau, wer pachten darf, wie lange der Vertrag läuft und welche Pflichten damit verbunden sind.

Oben auf dieser Seite sehen Sie aktuelle Angebote für Jagdreviere zur Pacht. Darunter erfahren Sie, wie Jagdbezirke vergeben werden, welche Voraussetzungen Sie nach dem Bundesjagdgesetz erfüllen müssen, wovon der Pachtpreis abhängt und worauf Sie im Jagdpachtvertrag achten sollten. Wer noch keine Jagd pachten kann, findet hier auch Wege, trotzdem regelmäßig zu jagen.

Jagd pachten: das Wichtigste in Kürze

  • Das Jagdrecht gehört dem Grundeigentümer. Ausgeübt wird es in Jagdbezirken, entweder als Eigenjagd oder im gemeinschaftlichen Jagdbezirk einer Jagdgenossenschaft.
  • Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Die Pachtdauer soll nach dem Bundesjagdgesetz mindestens neun Jahre betragen; die Länder können abweichende oder längere Mindestzeiten festlegen.
  • Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher drei Jahre lang einen solchen besessen hat.
  • Die Fläche, auf der ein Pächter die Jagd ausüben darf, ist begrenzt, nach Bundesrecht grundsätzlich auf 1.000 Hektar.
  • Der Vertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen.
  • Den Wildschadensersatz übernimmt häufig vertraglich der Pächter. Neben der Pacht ist das oft ein erheblicher Kostenfaktor.
  • Für Einsteiger ist ein Begehungsschein eine Alternative, um Erfahrung zu sammeln.

Jagdrecht und Jagdbezirk: was Sie genau pachten

Das Jagdrecht ist in Deutschland mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Wem eine Fläche gehört, der darf dort aber nicht einfach selbst jagen: Ausgeübt wird das Jagdrecht nur in Jagdbezirken, die eine Mindestgröße haben. Gepachtet wird deshalb nicht ein einzelnes Grundstück, sondern das Recht, in einem bestimmten Jagdbezirk die Jagd auszuüben, samt Aneignungsrecht am erlegten Wild.

Weil Sie dabei Erträge ziehen, etwa Wildbret, handelt es sich um eine Pacht und nicht um eine Miete. Viele Einzelheiten regeln das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und die Landesjagdgesetze. Viele Länder haben eigene Landesjagdgesetze, die in wichtigen Punkten vom Bundesrecht abweichen können.

Jagd pachten oder mit Begehungsschein jagen?

Wer eine Jagd pachtet, wird Jagdausübungsberechtigter: Sie entscheiden im Rahmen der Gesetze über die Bejagung, tragen die Verantwortung für Hege und Abschussplan und in der Regel auch für Wildschäden. Das ist mit Kosten, Zeitaufwand und Pflichten über viele Jahre verbunden.

Ein Begehungsschein, auch Jagderlaubnisschein genannt, ist die kleinere Lösung. Der Jagdausübungsberechtigte erlaubt Ihnen damit, in seinem Revier zu jagen, entgeltlich oder unentgeltlich und oft mit Auflagen zu Wildarten, Abschuss oder Revierarbeit. Für Jungjäger ist das ein üblicher Weg, Erfahrung zu sammeln, bis die Voraussetzungen für eine eigene Pacht erfüllt sind.

Eigenjagd oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk

Ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn einem Eigentümer eine zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Fläche von mindestens 75 Hektar gehört (§ 7 BJagdG); je nach Landesrecht können abweichende Größen gelten. Der Eigentümer kann dort selbst jagen oder die Jagd verpachten.

Flächen, die nicht zu einer Eigenjagd gehören, bilden in der Regel einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Die Eigentümer dieser Flächen sind Mitglieder der Jagdgenossenschaft, die den Bezirk meist verpachtet. Über die Verpachtung entscheidet die Versammlung der Jagdgenossen, vertreten wird die Genossenschaft durch den Jagdvorstand. Viele Reviere werden über persönliche Kontakte oder Ausschreibungen der Jagdgenossenschaften vergeben.

Voraussetzungen: wer eine Jagd pachten darf

Das Bundesjagdgesetz stellt in § 11 klare Anforderungen an Jagdpächter. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher drei Jahre lang einen Jahresjagdschein besessen hat. Für besondere Einzelfälle sind Ausnahmen möglich. Wer seine Jägerprüfung gerade bestanden hat, kann also noch keine Jagd pachten.

Außerdem ist die Gesamtfläche begrenzt, auf der einem Pächter die Ausübung des Jagdrechts zusteht: nach Bundesrecht auf 1.000 Hektar, wobei die Länder abweichende Regeln treffen können. Mehrere Jäger können ein Revier gemeinsam pachten; die Voraussetzungen gelten dann für jeden Mitpächter. Klären Sie früh, ob die Jagdgenossenschaft Mitpächter zulässt und wie viele Begehungsscheine im Revier erlaubt sind.

Jagd pachten: für wen es sich lohnt

Eine eigene Pacht passt zu Jägerinnen und Jägern, die Zeit, Erfahrung und Budget für ein Revier mitbringen. Typische Pächter sind:

  • erfahrene Jäger aus der Region, die ihr Revier gut erreichen und regelmäßig vor Ort sein können,
  • Pächtergemeinschaften, die Kosten und Arbeit auf mehrere Schultern verteilen,
  • Landwirte und Waldbesitzer, die Wildschäden auf eigenen und benachbarten Flächen im Blick behalten wollen,
  • Jäger mit Hunden, die ein Revier für Ausbildung und Nachsuche suchen.

Unterschätzen Sie den Aufwand nicht. Ein Revier braucht Ansitze, Kontrollgänge, Absprachen mit Landwirten, Nachsuchen und Organisation von Gesellschaftsjagden. Wer weit entfernt wohnt oder beruflich stark gebunden ist, fährt mit einer Mitpacht oder einem Begehungsschein oft besser.

Kosten: Wovon der Jagdpachtpreis abhängt

Einen einheitlichen Preis für die Jagdpacht gibt es nicht. Die Pacht wird meist je Hektar und Jahr vereinbart und hängt stark von Region, Revier und Nachfrage ab. Orientierung geben Kreisjägerschaften, Jagdverbände, Jagdgenossenschaften in der Nachbarschaft und die Jagdbehörde. Wichtiger als der Pachtpreis allein sind oft die Kosten, die zusätzlich entstehen.

Reviergröße, Wildarten und Strecke

Ein Revier mit Rot-, Dam- oder Schwarzwild ist in der Regel gefragter als ein reines Niederwildrevier. Fragen Sie nach den Streckenlisten der vergangenen Jahre und nach dem Abschussplan. Sie zeigen, welches Wild im Revier vorkommt und wie intensiv bisher gejagt wurde.

Wildschadensrisiko

Viel Mais, Raps oder Getreide im Revier bedeutet bei hohem Schwarzwildbestand ein erhebliches Schadensrisiko. Auch im Wald können Verbiss- und Schälschäden teuer werden. Lassen Sie sich zeigen, welche Wildschäden in den letzten Jahren angefallen sind und wie sie reguliert wurden.

Reviereinrichtungen und Erreichbarkeit

Hochsitze, Kanzeln, Wildäcker, Kirrungen und eine Jagdhütte werden oft vom Vorpächter gegen eine Ablöse übernommen. Prüfen Sie deren Zustand und Standsicherheit genau, denn für die Sicherheit der Einrichtungen sind Sie als Pächter verantwortlich. Auch Zufahrt, Wege und die Entfernung zu Ihrem Wohnort beeinflussen, wie gut Sie das Revier betreuen können.

Laufende Nebenkosten

Zur Pacht kommen Wildschadensersatz, Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die Jagdhaftpflichtversicherung, Kosten für Reviereinrichtungen, Fütterung in Notzeiten, soweit das Landesrecht sie erlaubt oder verlangt, sowie Aufwand für Wildbretverwertung und Hunde. Je nach Land und Kommune können weitere Abgaben anfallen.

Jagdpachtvertrag: Laufzeit, Pflichten und Übergabe

Wenn Sie eine Jagd pachten, schließen Sie einen Vertrag über viele Jahre. Umso wichtiger ist es, die Regelungen genau zu lesen, bevor Sie unterschreiben.

Form, Mindestlaufzeit und Anzeige

Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich geschlossen werden (§ 11 BJagdG). Die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen; die Länder können die Mindestdauer höher festsetzen oder andere Regeln treffen. Ein laufender Vertrag kann in der Regel auch auf kürzere Zeit verlängert werden. Nach § 12 BJagdG ist der Vertrag der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen, die ihn unter bestimmten Voraussetzungen beanstanden kann.

Wildschadensersatz

Wildschäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen sind nach den §§ 29 ff. BJagdG zu ersetzen. Im gemeinschaftlichen Jagdbezirk haftet zunächst die Jagdgenossenschaft; hat der Pächter den Ersatz im Vertrag übernommen, trifft die Pflicht ihn. Genau das ist in vielen Verträgen der Fall. Prüfen Sie, ob die Übernahme vollständig oder gedeckelt ist, wie Schäden gemeldet und geschätzt werden und ob eine Wildschadenspauschale vereinbart ist.

Hege und Abschussplan

Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden: Ziel ist ein artenreicher und gesunder Wildbestand, der zu den Lebensgrundlagen passt und Schäden an Land- und Forstwirtschaft möglichst gering hält. Für viele Schalenwildarten gilt ein Abschussplan, den die Jagdbehörde bestätigt oder festsetzt. Die Einzelheiten, etwa welche Wildarten betroffen sind, regeln die Länder unterschiedlich.

Übergabe und Reviereinrichtungen

Halten Sie beim Pachtbeginn in einem Protokoll fest, welche Einrichtungen übernommen werden, in welchem Zustand sie sind und was dafür gezahlt wird. Dazu gehören eine Revierkarte mit Grenzen, eine Liste der Hochsitze und Kirrungen sowie Absprachen zu Wildäckern. Regeln Sie auch, was bei Pachtende mit Ihren eigenen Einrichtungen geschieht.

Rechtliches: Bundesjagdgesetz und Landesrecht

Das Bundesjagdgesetz bildet den Rahmen, doch viele Länder haben eigene Landesjagdgesetze mit abweichenden Regeln, etwa zu Mindestpachtzeiten, Jagdzeiten, Abschussplanung, Fütterung oder Wildschadensverfahren. Prüfen Sie deshalb immer das Recht des Bundeslandes, in dem das Revier liegt. Auskunft gibt die untere Jagdbehörde des Kreises.

Wichtig ist auch: Die Jagdausübung setzt einen gültigen Jagdschein voraus, und dafür brauchen Sie unter anderem eine Jagdhaftpflichtversicherung. Verlieren Sie den Jagdschein endgültig, kann das nach dem Gesetz das Ende des Pachtvertrags bedeuten. Wer Wildbret an andere abgibt, muss außerdem die lebensmittelrechtlichen Vorgaben beachten.

Dieser Text gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen helfen ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Jagdrecht, die untere Jagdbehörde oder der Landesjagdverband.

Checkliste, bevor Sie eine Jagd pachten

  • Jahresjagdschein seit mindestens drei Jahren und die Regeln Ihres Bundeslandes prüfen.
  • Reviergrenzen, Größe und Flächenanteile von Feld, Wald und Wasser anhand einer Revierkarte klären.
  • Streckenlisten, Abschussplan und Wildbestand der letzten Jahre ansehen.
  • Wildschäden der Vergangenheit und die vertragliche Regelung zum Wildschadensersatz prüfen.
  • Reviereinrichtungen begehen und über eine Ablöse verhandeln.
  • Laufzeit, Mitpächter, Begehungsscheine und Kündigungsregeln im Vertrag festhalten.
  • Kosten realistisch rechnen: Pacht, Wildschäden, Versicherungen, Beiträge, Einrichtungen und Fahrten.
  • Gespräch mit Jagdvorstand, Landwirten und Nachbarrevieren führen.

Jagd pachten auf Pacht.de: so finden Sie passende Angebote

Oben auf dieser Seite sehen Sie die aktuellen Angebote in der Kategorie Jagd. Geben Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort ein und wählen Sie einen Umkreis von 25, 50, 100 oder 200 Kilometern. Mit den Filtern grenzen Sie die Ergebnisse nach Fläche, Preis, Verfügbarkeit sowie privaten oder gewerblichen Anbietern ein und sortieren sie zum Beispiel nach Entfernung.

Interessante Reviere setzen Sie in Ihrem Konto auf die Merkliste. Anbieter erreichen Sie über das Nachrichtensystem von Pacht.de, Ihre eigene E-Mail-Adresse bleibt dabei privat. Weil Reviere oft nur selten frei werden, lohnt sich ein kostenloses Gesuch: Beschreiben Sie Region, gewünschte Größe, Wildarten und ob Sie allein oder mit Mitpächtern pachten möchten. So können Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Sie finden.

Sie möchten eine Jagd verpachten?

Jagdgenossenschaften und Eigentümer eines Eigenjagdbezirks können ihr Revier auf Pacht.de inserieren. Beschreiben Sie Größe, Lage, Flächenanteile, Wildarten, Reviereinrichtungen und die geplante Regelung zum Wildschadensersatz. Je genauer das Inserat, desto passender die Anfragen.

Häufige Fragen zum Thema Jagd pachten

Wie lange muss ich einen Jagdschein haben, um pachten zu dürfen?

Nach § 11 BJagdG müssen Sie einen Jahresjagdschein besitzen und schon vorher drei Jahre lang einen solchen besessen haben. Für besondere Einzelfälle sind Ausnahmen möglich.

Wie lange läuft ein Jagdpachtvertrag?

Die Pachtdauer soll nach Bundesrecht mindestens neun Jahre betragen. Viele Länder haben eigene Mindestzeiten festgelegt, die davon abweichen können.

Kann ich eine Jagd gemeinsam mit anderen pachten?

Ja, eine Mitpacht ist möglich, wenn der Verpächter zustimmt. Jeder Mitpächter muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Klären Sie außerdem, wie sich die Mitpacht auf die zulässige Höchstfläche auswirkt.

Wer zahlt Wildschäden?

Im gemeinschaftlichen Jagdbezirk haftet nach dem Gesetz zunächst die Jagdgenossenschaft. In vielen Pachtverträgen übernimmt aber der Pächter den Wildschadensersatz ganz oder teilweise.

Was ist ein Begehungsschein?

Ein Begehungsschein ist eine Jagderlaubnis des Jagdausübungsberechtigten, die in der Regel schriftlich erteilt wird. Er erlaubt Ihnen, in einem fremden Revier zu jagen, ohne selbst Pächter zu sein.

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