Modernes Wellness-Hotel zur Pacht – direkt am See nähe Berlin
Hamburg, Hamburg
- Fläche
- k. A.
- Pacht
- 17.000 EUR
- Verfügbar
- nach Absprache
Hotel pachten statt kaufen: Hier finden Sie aktuelle Angebote für Hotels, Pensionen und Gästehäuser und alles, was Sie vor dem Pachtvertrag prüfen sollten.
Modernes Wellness-Hotel zur Pacht – direkt am See nähe Berlin
Hamburg, Hamburg
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Wer ein Hotel pachten möchte, übernimmt ein Haus mit Zimmern, Technik und oft einem eingespielten Team, ohne die Immobilie kaufen zu müssen. Das gilt für das Stadthotel ebenso wie für die Pension am See, den Gasthof mit Gästezimmern oder das kleine Gästehaus. Als Pächter führen Sie den Betrieb auf eigene Rechnung und tragen damit auch das unternehmerische Risiko.
Diese Seite hilft Hoteliers, Gastgebern und Quereinsteigern, Angebote richtig einzuschätzen. Oben sehen Sie aktuelle Inserate aus der Pachtbörse. Darunter erklären wir, wie sich Pacht, Managementvertrag und Franchise unterscheiden, welche Kennzahlen zählen, was in den Vertrag gehört und welche Vorschriften für Beherbergungsbetriebe gelten.
Bei der Pacht dürfen Sie eine Sache gebrauchen und ihre Erträge behalten (§ 581 BGB). Beim Hotel sind das die Einnahmen aus Übernachtungen, Frühstück, Restaurant, Tagungen oder Wellness. Auf die Pacht sind viele Regeln des Mietrechts entsprechend anzuwenden.
Gepachtet wird meist das Gebäude samt Einrichtung, oft auch der eingeführte Name, der Internetauftritt und bestehende Kundenbeziehungen. Wie weit das reicht, ist von Haus zu Haus verschieden und gehört ausdrücklich in den Vertrag.
In der Hotellerie gibt es mehrere Betreibermodelle. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wer das wirtschaftliche Risiko trägt:
Für Einzelunternehmer und kleinere Betreibergesellschaften ist die Pacht der übliche Weg. Managementverträge findet man eher bei größeren Häusern und Hotelgruppen.
Das Spektrum reicht vom Stadthotel mit Tagungsräumen über Ferienhotels und Landgasthöfe mit Zimmern bis zur familiengeführten Pension und zum Gästehaus mit wenigen Zimmern. Ein Hotel garni bietet nur Übernachtung mit Frühstück, andere Häuser haben ein eigenes Restaurant, einen Saal oder einen Wellnessbereich. Je mehr Bereiche dazugehören, desto mehr Personal, Genehmigungen und Erfahrung brauchen Sie.
Die Pacht ist für alle interessant, die ein Hotel führen, aber kein Kapital in eine Immobilie binden wollen. Typische Pächter sind:
Wer ein Hotel pachten will, sollte Erfahrung in Hotellerie oder Gastronomie mitbringen oder ein erfahrenes Team zusammenstellen. Rezeption, Housekeeping, Frühstück, Vertrieb und Technik laufen an sieben Tagen in der Woche, in vielen Häusern rund um die Uhr.
Wie hoch die Pacht ausfällt, hängt von Lage, Zimmerzahl, Kategorie, Zustand und Ertragskraft des Hauses ab. Ein Stadthotel mit Geschäftsreisenden rechnet anders als ein Ferienhotel mit ausgeprägter Saison. Maßgeblich ist, ob die Pacht tragbar bleibt, nachdem Personal, Waren, Energie, Vertrieb und Instandhaltung bezahlt sind.
Bei der Festpacht zahlen Sie einen festen Betrag, der häufig über eine Wertsicherungsklausel an einen Preisindex gekoppelt ist. Bei der Umsatzpacht erhält der Eigentümer einen vereinbarten Anteil am Umsatz und teilt so Chancen und Risiken mit Ihnen.
Verbreitet sind Mischformen: eine Mindestpacht, die auch in schwachen Jahren fällig ist, plus ein Umsatzanteil oberhalb einer bestimmten Schwelle. Die Laufzeiten sind in der Hotellerie oft lang, weil sich Investitionen beider Seiten erst über viele Jahre auszahlen.
Klären Sie früh, was mitverpachtet wird und was Sie selbst anschaffen: Zimmermöbel, Betten und Textilien, Küchen- und Frühstückstechnik, Rezeptionssystem, Fernseher und WLAN, Wäsche und Geschirr. Manchmal stellt der Eigentümer das Haus vollständig eingerichtet zur Verfügung, manchmal nur als Gebäude mit Haustechnik.
Vereinbaren Sie auch, wer verschlissene Ausstattung ersetzt. Oft wird dafür eine Rücklage gebildet, etwa als Anteil vom Umsatz, damit Zimmer und Technik über die gesamte Laufzeit zeitgemäß bleiben.
Üblich ist, dass der Eigentümer „Dach und Fach“ trägt, also Dach und tragende Gebäudeteile, während Innenausbau, Einrichtung und laufende Instandhaltung häufig beim Pächter liegen. Dazwischen liegen teure Grauzonen wie Heizung, Lüftung, Aufzüge, Brandmeldeanlage, Bäder und Fenster.
Legen Sie im Vertrag fest, wer wartet, wer repariert und wer erneuert. Bei größeren Modernisierungen, etwa neuen Bädern oder einer energetischen Sanierung, sollte geregelt sein, wer sie bezahlt und ob sich die Pacht danach ändert.
Um ein Angebot einzuschätzen, brauchen Sie mehr als den Pachtbetrag. Drei Kennzahlen sind in der Hotellerie gebräuchlich:
Eine hohe Auslastung bei niedrigen Preisen kann weniger einbringen als eine mittlere Auslastung mit guten Preisen. Vergleichen Sie die Werte über mehrere Jahre und Monate, damit Sie Saisonverläufe erkennen. Setzen Sie die Pacht dann ins Verhältnis zum Gesamtumsatz und zum Betriebsergebnis vor Pacht, also zu dem, was nach den laufenden Kosten übrig bleibt.
Hotelpachtverträge laufen meist über eine feste Zeit, häufig mit Verlängerungsoptionen für den Pächter. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit in der Regel ausgeschlossen. Für Laufzeiten von mehr als einem Jahr genügt seit 2025 die Textform (§ 578 in Verbindung mit § 550 BGB, über § 581 Abs. 2 BGB auch für die Pacht).
Die Vereinbarungen müssen dann lesbar auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen, etwa auf Papier, als PDF oder per E-Mail. Fehlt die Textform, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vorzeitig gekündigt werden. Halten Sie daher alle Vereinbarungen vollständig fest, auch Nachträge und Anlagen.
Übernehmen Sie ein laufendes Hotel samt Mitarbeitern, gehen die Arbeitsverhältnisse in der Regel nach § 613a BGB auf Sie über, mit allen Rechten und Pflichten. Kündigungen wegen des Übergangs sind unwirksam; die Beschäftigten sind vorab zu informieren und können widersprechen.
Prüfen Sie außerdem laufende Verträge mit Lieferanten, Wäschereien, Leasinggebern, Buchungsportalen und Firmenkunden. Klären Sie, welche davon Sie übernehmen und welche Sie neu abschließen müssen.
Viele Pensionen und kleinere Hotels haben eine Betreiberwohnung. Klären Sie, ob sie Teil des Pachtvertrags ist und was bei Vertragsende mit ihr geschieht; endet die Pacht, müssen Sie in der Regel auch die Wohnung räumen.
Ebenso wichtig ist der Online-Vertrieb. Wem gehören Name, Internetadresse, die Profile auf Buchungs- und Bewertungsportalen und die Gästekartei, und gehen sie unter Beachtung des Datenschutzes auf Sie über? Bei der Übergabe dokumentieren Sie den Zustand aller Zimmer, das Inventar, Zählerstände und Schlüssel in einem Protokoll mit Fotos.
Für Beherbergungsstätten gelten besondere Brandschutzanforderungen. Ab einer bestimmten Größe greifen die Beherbergungsstättenverordnungen oder Sonderbauvorschriften der Länder, mit Vorgaben etwa zu Rettungswegen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und Rettungswegplänen in den Zimmern.
Lassen Sie sich die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept und die Prüfberichte der technischen Anlagen zeigen. Nachrüstpflichten oder Auflagen aus der letzten Brandschau können erhebliche Kosten verursachen.
Nach dem Bundesmeldegesetz müssen ausländische Gäste bei der Ankunft einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben, den Sie aufbewahren; für deutsche Gäste ist diese Pflicht seit 2025 entfallen. Für die Beherbergung selbst genügt in der Regel die Gewerbeanmeldung.
Steht Ihr Restaurant oder Ihre Bar auch Gästen offen, die nicht im Haus übernachten, gilt das Gaststättenrecht des Landes: je nach Bundesland eine Erlaubnis für den Alkoholausschank oder eine Anzeige beim Gewerbeamt. Für Küche und Frühstück gelten die Regeln der Lebensmittelhygiene, einschließlich der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Je nach Gemeinde kommen ein Kurbeitrag oder eine Übernachtungsteuer hinzu, die Sie in der Regel erheben und abführen. Ab einer bestimmten Bettenzahl sind außerdem monatliche Meldungen an das Statistische Landesamt vorgeschrieben.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben Bauamt, Brandschutzdienststelle, Gewerbeamt und Meldebehörde. Bei Vertragsfragen hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, bei Steuern die Steuerberatung und bei Branchenfragen die Industrie- und Handelskammer oder der Branchenverband des Gastgewerbes.
Bevor Sie ein Hotel pachten, sollten Sie das Haus so gründlich prüfen wie bei einem Kauf. Fachleute sprechen von Due Diligence. Dazu gehören:
Über das Suchfeld oben auf dieser Seite suchen Sie nach Postleitzahl oder Ort im Umkreis von 25, 50, 100 oder 200 Kilometern. Die Treffer lassen sich nach Fläche, Preis, Verfügbarkeit sowie privat oder gewerblich filtern und zum Beispiel nach Entfernung sortieren. Interessante Häuser speichern Sie auf Ihrer Merkliste im Konto.
Anbieter erreichen Sie über das Nachrichtensystem von Pacht.de, Ihre E-Mail-Adresse bleibt dabei privat. Wenn Sie in einer bestimmten Region ein Hotel pachten möchten und dort gerade kein Angebot passt, geben Sie kostenlos ein Gesuch auf, damit Eigentümer Sie finden. Wer selbst ein Haus verpachtet, kann sein Angebot inserieren.
Eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Verpächter und Banken achten aber auf Erfahrung und ein schlüssiges Konzept. Ohne Branchenkenntnis sollten Sie mit einem erfahrenen Partner oder einer erfahrenen Hotelleitung planen.
Meist über viele Jahre, oft mit Verlängerungsoptionen. Die lange Bindung gibt Planungssicherheit, macht aber einen vorzeitigen Ausstieg schwierig. Prüfen Sie deshalb, ob die Pacht auch in schwächeren Jahren tragbar ist.
Das regelt der Vertrag. Häufig trägt der Eigentümer Dach und Fach, der Pächter das Innere und die laufende Instandhaltung. Größere Modernisierungen werden oft gesondert vereinbart.
Auch kleine Häuser müssen Brandschutz, Hygiene und Melderecht beachten. Manche Vorschriften, etwa die Beherbergungsstättenverordnungen, greifen aber erst ab einer bestimmten Größe. Was für Ihr Haus gilt, erfahren Sie beim Bauamt.