Eisenhüttenstadt, Brandenburg
- Fläche
- 340 m²
- Pacht
- 750 EUR
- Verfügbar
- ab 01.10.2026
Kleingarten pachten heißt meist: Mitglied im Verein werden, eine Ablöse zahlen und die Gartenordnung einhalten. Hier finden Sie aktuelle Angebote und alles Wichtige zu Kosten, Laube und Pachtvertrag.
Eisenhüttenstadt, Brandenburg
Tiny House mit Pachtgarten direkt am Bach in Neckarsteinach
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Wer einen Kleingarten pachten möchte, bekommt ein Stück Grün mit Laube in einer Gartenanlage, meist zu einer überschaubaren Pacht. Dafür gelten klare Regeln: Das Bundeskleingartengesetz legt fest, wie der Garten genutzt wird, wie groß die Laube sein darf und wie hoch die Pacht höchstens sein darf.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Vergabe über den Kleingartenverein abläuft, welche Kosten auf Sie zukommen und worauf Sie beim Pachtvertrag achten sollten. Das gilt ebenso, wenn Sie einen Schrebergarten pachten möchten, denn gemeint ist dasselbe. Aktuelle Angebote und Gesuche finden Sie oberhalb dieses Textes.
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert den Kleingarten über zwei Merkmale. Erstens die kleingärtnerische Nutzung: Der Garten dient der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, vor allem der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und der Erholung. Zweitens die Lage in einer Kleingartenanlage, also in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten und gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Wegen, Spielflächen oder einem Vereinshaus.
Nach dem Gesetz soll ein einzelner Kleingarten nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Viele Parzellen sind deutlich kleiner. Die genaue Größe steht im Pachtvertrag.
Nicht jeder gepachtete Garten ist ein Kleingarten. Ein einzeln gelegenes Gartengrundstück, Grabeland oder ein Wochenendgrundstück fällt nicht unter das Bundeskleingartengesetz. Dort wird die Pacht frei vereinbart, und es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz. Wer einen Kleingarten pachten möchte, bekommt dagegen eine begrenzte Pacht und mehr Sicherheit, verpflichtet sich aber zur kleingärtnerischen Nutzung und zu den Regeln der Gemeinschaft.
Schrebergarten ist ein umgangssprachlicher Name für den Kleingarten. Er geht auf den Leipziger Arzt Moritz Schreber zurück. Je nach Region spricht man auch von Parzelle, Laube oder Gartenparzelle. Rechtlich macht der Name keinen Unterschied: Wer einen Schrebergarten pachten will, schließt in der Regel einen Kleingartenpachtvertrag.
Ein Kleingarten passt zu Menschen, die gern draußen arbeiten, eigenes Obst und Gemüse ernten und dabei Teil einer Gemeinschaft sein möchten. Typische Pächter sind:
Wer einen Kleingarten pachten möchte, sollte den Zeitaufwand realistisch einschätzen. Von Frühjahr bis Herbst braucht der Garten regelmäßige Pflege, und in der Urlaubszeit hilft eine Absprache mit Nachbarn oder Freunden, die gießen und ernten.
Ein Kleingarten ist kein reiner Ziergarten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die kleingärtnerische Nutzung in der Regel dann gegeben, wenn etwa ein Drittel der Fläche für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt wird. Viele Vereine schreiben diese Drittelregel in ihrer Gartenordnung für jede Parzelle fest. Der übrige Teil steht für Laube, Wege, Rasen und Zierpflanzen zur Verfügung.
Nach § 3 BKleingG ist im Kleingarten eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Sie darf nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Für ältere Lauben, die rechtmäßig größer errichtet wurden, kann Bestandsschutz bestehen. Ob und wie oft Sie in der Laube übernachten dürfen, regeln Pachtvertrag und Gartenordnung.
Auch Wasser und Strom sind nicht überall gleich geregelt. In vielen Anlagen kommt das Wasser über eine gemeinsame Leitung, die im Winter oft abgestellt wird. Strom gibt es nicht in jeder Anlage. Fragen Sie bei der Besichtigung nach, was vorhanden ist und wie abgerechnet wird.
Die Gartenordnung des Vereins oder Verbands regelt den Alltag in der Anlage, zum Beispiel Heckenhöhen, Ruhezeiten, Tierhaltung, Wasserbecken oder den Umgang mit Grünabfällen. Hinzu kommt in der Regel Gemeinschaftsarbeit: Mitglieder pflegen gemeinsam Wege, Hecken und Gemeinschaftsflächen. Wer die vereinbarten Stunden nicht leistet, zahlt häufig einen Ausgleichsbetrag.
Die Flächen gehören oft einer Gemeinde oder einem anderen Eigentümer. Häufig hat eine gemeinnützige Kleingärtnerorganisation, etwa ein Stadt- oder Bezirksverband, die Anlage als Zwischenpächter übernommen, und der Verein vor Ort vergibt die einzelnen Gärten. So gehen Sie typischerweise vor:
In gefragten Städten kann die Wartezeit lang sein. Es hilft, sich bei mehreren Vereinen vormerken zu lassen und auch Anlagen am Stadtrand in Betracht zu ziehen.
Manchmal suchen bisherige Pächter selbst einen Nachfolger, oder ein Verein macht freie Gärten öffentlich bekannt. Auch dann läuft die Vergabe in der Regel über den Verein: Er entscheidet über die Aufnahme und schließt den neuen Pachtvertrag. Eine private Absprache mit dem Vorpächter ersetzt das nicht.
Die Kosten setzen sich aus einmaligen und laufenden Beträgen zusammen. Wie hoch sie sind, hängt stark vom Ort, vom Verein und vom Zustand des Gartens ab. Wer einen Kleingarten pachten möchte, sollte vor der Zusage nach einer vollständigen Aufstellung fragen.
Nach § 5 BKleingG darf als Pacht höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau verlangt werden. Die Flächen für Wege und Gemeinschaftseinrichtungen werden dabei anteilig auf die Gärten umgelegt. Deshalb ist die Pacht für einen Kleingarten im Vergleich zu anderen Gartengrundstücken meist niedrig.
Beim Pächterwechsel zahlt der neue Pächter in der Regel eine Ablöse für Laube, Obstbäume, Sträucher und andere Anlagen. Ermittelt wird sie nach den Wertermittlungsrichtlinien der Kleingärtnerverbände, meist durch ausgebildete Wertermittler. Anlagen, die nicht zulässig sind, werden dabei in der Regel nicht berücksichtigt und müssen unter Umständen entfernt werden. Die Ablöse kann beim Einstieg ein erheblicher Betrag sein. Lassen Sie sich die Bewertung deshalb vorlegen und erklären.
Zur Pacht kommen laufende Kosten, die je nach Verein unterschiedlich ausfallen:
Für Kleingartenpachtverträge gelten die Regeln des BGB über die Pacht, soweit das Bundeskleingartengesetz nichts anderes bestimmt. In der Praxis verwenden Verbände und Vereine meist einheitliche Musterverträge, ergänzt durch Satzung und Gartenordnung. Lesen Sie alle drei Dokumente vor der Unterschrift.
Pachtverträge über Kleingärten werden in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Liegt der Garten in einer im Bebauungsplan festgesetzten Dauerkleingartenanlage, ist ein unbefristeter Vertrag sogar gesetzlich vorgesehen. Wer einen Kleingarten pachten möchte und sich an Vertrag und Gartenordnung hält, kann deshalb in der Regel langfristig planen.
Die §§ 8 bis 10 BKleingG schützen Kleingärtner vor willkürlichen Kündigungen. Der Verpächter kann nur aus den im Gesetz genannten Gründen kündigen, etwa bei erheblichem Zahlungsverzug, bei schweren Pflichtverletzungen, die den Frieden in der Gemeinschaft nachhaltig stören, oder wenn erhebliche Bewirtschaftungsmängel trotz Abmahnung nicht behoben werden. In bestimmten Fällen ist eine Kündigung auch möglich, wenn die Fläche künftig anders genutzt werden soll. Wer aus Gründen gekündigt wird, die er nicht zu vertreten hat, kann in der Regel eine Entschädigung für Anpflanzungen und Anlagen verlangen.
Wie und wann Sie den Garten abgeben können, steht im Pachtvertrag. Ohne besondere Regelung gelten die Kündigungsfristen des BGB für die Pacht. Planen Sie die Abgabe rechtzeitig, denn auch Ihre Laube und Ihre Anpflanzungen werden dann bewertet.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrem Vertrag helfen der Verein, der zuständige Kleingärtnerverband oder ein Rechtsanwalt.
Geben Sie oben Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort ein und wählen Sie einen Umkreis von 25, 50, 100 oder 200 Kilometern. Die Kategorie Kleingarten ist bereits vorausgewählt. Mit den Filtern für Fläche, Preis und Verfügbarkeit grenzen Sie die Ergebnisse ein, die Sortierung nach Entfernung zeigt nahe Anlagen zuerst.
Passende Gärten setzen Sie in Ihrem Konto auf die Merkliste. Über das Nachrichtensystem von Pacht.de nehmen Sie Kontakt zum Anbieter auf, Ihre E-Mail-Adresse bleibt privat. Ist in Ihrer Gegend nichts frei, geben Sie kostenlos ein Gesuch auf: So sehen Vereine und Pächter, die einen Nachfolger suchen, dass Sie einen Kleingarten pachten möchten.
In der Regel ja. Die Gärten werden meist über den Verein vergeben, und die Mitgliedschaft ist häufig Voraussetzung für den Pachtvertrag.
Nein. Die Laube darf nach dem Gesetz nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Ob gelegentliches Übernachten erlaubt ist, regeln Pachtvertrag und Gartenordnung.
Ja, der Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf gehört zur kleingärtnerischen Nutzung. Als Richtschnur gilt etwa ein Drittel der Fläche. Wer nur Rasen und Ziergehölze möchte, ist mit einem freien Garten besser beraten.
Die Ablöse steht in der Regel dem bisherigen Pächter zu, dessen Laube und Anpflanzungen Sie übernehmen. Oft wird sie über den Verein abgewickelt.
Das hängt vom Verein ab. Wo Gärten frei sind, geht es oft schnell. In gefragten Lagen führt kaum ein Weg an der Warteliste vorbei, ein Gesuch auf Pacht.de kann die Suche aber ergänzen.