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Freifläche für Photovoltaik pachten

Freifläche für Photovoltaik pachten und einen Solarpark planen: Hier finden Sie aktuelle Flächenangebote und alles, was vom Bebauungsplan bis zum Rückbau wichtig ist.

Freifläche für Photovoltaik pachten: aktuelle Pachtangebote

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Boxen zu verpachten

Inning am Holz, Bayern

Fläche
100 m²
Pacht
auf Anfrage
Verfügbar
nach Absprache

Wer eine Freifläche für Photovoltaik pachten möchte, braucht ein Grundstück, auf dem ein Solarpark planungsrechtlich möglich ist und das sich wirtschaftlich an das Stromnetz anschließen lässt. Infrage kommen Acker und Grünland, Konversionsflächen aus früherer militärischer oder gewerblicher Nutzung und Randstreifen entlang von Autobahnen und Bahnlinien. Die Eigentümer überlassen die Fläche für viele Jahre und erhalten dafür eine regelmäßige Pacht.

Oberhalb dieses Textes sehen Sie aktuelle Angebote; über das Suchfeld grenzen Sie die Suche nach Ort und Umkreis ein. Im Folgenden erfahren Sie, welche Flächen Projektierer suchen, welche planungsrechtlichen Hürden es gibt, wie Verträge über 20 bis 30 Jahre aufgebaut sind und worauf Pächter und Eigentümer vor der Unterschrift achten sollten.

Freifläche für Photovoltaik pachten: das Wichtigste in Kürze

  • Projektierer suchen für Solarparks meist mehrere Hektar, möglichst zusammenhängend und gut erreichbar.
  • In der Regel braucht es einen Bebauungsplan der Gemeinde; seit 2023 sind Anlagen in einem schmalen Streifen entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen im Außenbereich privilegiert.
  • Die Nähe zu einem Umspannwerk oder Netzanschlusspunkt mit freier Kapazität entscheidet oft über die Wirtschaftlichkeit.
  • Verträge laufen häufig 20 bis 30 Jahre, dazu kommen Verlängerungsoptionen und eine vorgeschaltete Planungsphase.
  • Der Pächter wird über eine Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert, der Eigentümer über eine Rückbaubürgschaft.
  • Agri-PV verbindet Landwirtschaft und Stromerzeugung auf derselben Fläche.
  • Für Eigentümer kann die Verpachtung steuerliche Folgen haben, die vorab mit einer Steuerberatung geklärt werden sollten.

Was bei einem Solarpark gepachtet wird

Gepachtet wird das Recht, auf einem fremden Grundstück eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten, zu betreiben und am Ende wieder abzubauen. Dazu gehören meist auch Flächen für Zufahrten, Kabeltrassen, Wechselrichter- und Trafostationen, Zäune und Ausgleichsmaßnahmen. Die Anlage gehört in der Regel dem Betreiber, der Boden bleibt Eigentum des Verpächters.

Ein Pächter darf eine Sache gebrauchen und die Früchte ziehen, also Erträge erwirtschaften (§ 581 BGB). Auf die Pacht sind viele Regeln des Mietrechts entsprechend anwendbar. In der Praxis heißen die Verträge Pachtvertrag, Nutzungsvertrag oder Gestattungsvertrag; entscheidend ist ihr Inhalt.

Freifläche für Photovoltaik pachten oder kaufen?

Projektierer pachten Flächen in der Regel, statt sie zu kaufen. Ein Kauf bindet viel Kapital, und viele Eigentümer möchten ihr Land behalten, zumal es nach dem Rückbau wieder zur Verfügung steht. Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen bedarf zudem ab einer bestimmten Größe, die je nach Bundesland unterschiedlich ist, in der Regel einer Genehmigung. Eine lange Laufzeit mit Grundbuchsicherung gibt dem Betreiber auch ohne Kauf die nötige Planungssicherheit.

Agri-PV: Landwirtschaft und Strom auf derselben Fläche

Bei der Agri-PV bleibt die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Die Module stehen zum Beispiel hoch aufgeständert über Sonderkulturen, in weiten Reihen, zwischen denen Maschinen fahren, oder senkrecht wie ein Zaun auf Grünland. So lässt sich weiter ernten oder beweiden, während zugleich Strom erzeugt wird. Planung und Vertrag werden dadurch anspruchsvoller, weil Bewirtschaftung und Anlagenbetrieb aufeinander abgestimmt werden müssen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können kleinere Agri-PV-Anlagen, die mit einem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind, im Außenbereich ebenfalls privilegiert sein. Ob das im Einzelfall gilt, klären Sie mit der Gemeinde und der Baubehörde.

Für wen es sich lohnt: typische Pächter und Flächen

Wer eine Freifläche für Photovoltaik pachten will, ist meist ein Unternehmen oder eine Organisation, die Solarparks plant, finanziert und betreibt. Typische Pächter sind:

  • Projektierer, die Flächen sichern, Genehmigungen einholen und Anlagen bauen, selbst betreiben oder an Investoren abgeben,
  • Energieversorger und Stadtwerke, die eigene Erzeugung aufbauen,
  • Investoren, die in Anlagen mit langfristig planbaren Erträgen investieren,
  • Energiegenossenschaften, die Solarparks mit Beteiligung aus der Region umsetzen.

Verpachtet werden vor allem Acker- und Grünlandflächen, Konversionsflächen, Randstreifen an Verkehrswegen und ertragsschwache Standorte. Für Landwirte kann die Verpachtung eine planbare Einnahme über Jahrzehnte bedeuten; umgekehrt fehlt die Fläche dann für die eigene Bewirtschaftung oder für bisherige Landpächter.

Welche Flächen sich eignen

Ob sich ein Grundstück für einen Solarpark eignet, prüfen Projektierer anhand weniger, aber entscheidender Punkte. Je genauer ein Inserat diese Punkte beschreibt, desto schneller lässt sich die Eignung einschätzen.

Größe, Zuschnitt und Lage

Solarparks brauchen in der Regel mehrere Hektar. Günstig sind zusammenhängende, gut geschnittene Flächen ohne starke Neigung nach Norden und ohne Verschattung durch Wald oder Gebäude. Wichtig sind außerdem eine Zufahrt für Bau und Wartung und ein ausreichender Abstand zu Wohnhäusern, um Konflikte etwa durch Blendung zu vermeiden. Auch benachbarte Grundstücke verschiedener Eigentümer können gemeinsam eine geeignete Fläche ergeben.

Netzanschluss und Nähe zum Umspannwerk

Der erzeugte Strom muss in das Netz eingespeist werden, bei größeren Anlagen meist über ein Umspannwerk. Je weiter der Weg dorthin, desto teurer wird die Kabeltrasse, die oft über fremde Grundstücke führt und ebenfalls gesichert werden muss. Ebenso wichtig ist, ob der Netzbetreiber am gewünschten Punkt freie Kapazität hat. Eine Anfrage beim Netzbetreiber gehört deshalb zu den ersten Schritten.

Naturschutz und Ausgleichsflächen

Schutzgebiete, geschützte Biotope, Vorkommen seltener Arten oder Überschwemmungsgebiete können ein Projekt erschweren oder ausschließen. Im Bebauungsplanverfahren werden die Umweltbelange geprüft. Für Eingriffe in Natur und Landschaft sind in der Regel Ausgleichsmaßnahmen nötig, die teils auf der Fläche selbst, etwa als Hecke oder Blühstreifen, teils auf zusätzlichen Flächen umgesetzt werden. Diese Flächen sollten im Vertrag gleich mit geregelt werden.

Planungsrecht: Bebauungsplan, Privilegierung und EEG-Flächen

Im Außenbereich sind Solarparks in der Regel nur über einen Bebauungsplan der Gemeinde möglich, oft verbunden mit einer Änderung des Flächennutzungsplans. Ohne die Gemeinde gibt es also meist kein Projekt. Bevor Sie eine Freifläche für Photovoltaik pachten, sollte deshalb klar sein, wie Verwaltung und Gemeinderat zu dem Vorhaben stehen.

Privilegierung entlang von Autobahnen und Schienenwegen

Seit 2023 sind Photovoltaikanlagen in einem Streifen von bis zu 200 Metern entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen im Außenbereich privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB). Ein Bebauungsplan ist dann nicht zwingend nötig. Privilegiert heißt aber nicht genehmigungsfrei: Eine Baugenehmigung ist weiterhin erforderlich, und öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen.

EEG-Flächenkulisse

Wer für einen Solarpark eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz anstrebt, muss sich in der Regel an Ausschreibungen beteiligen, und die Anlage muss auf bestimmten Flächen liegen. Dazu zählen etwa Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, Konversionsflächen und, je nach Bundesland, Acker- und Grünland in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten. Anlagen, die ohne Zahlungen nach dem EEG auskommen und sich zum Beispiel über langfristige Stromlieferverträge finanzieren, sind an diese Kulisse nicht gebunden; das Planungsrecht gilt für sie genauso.

Pacht und Vergütung: wovon die Höhe abhängt

Die Pacht für Solarflächen orientiert sich in der Regel nicht an den üblichen landwirtschaftlichen Pachtpreisen, sondern an der Wirtschaftlichkeit des Projekts. Wer eine Freifläche für Photovoltaik pachten möchte, berücksichtigt vor allem diese Faktoren:

  • Entfernung zum Netzanschlusspunkt und freie Netzkapazität,
  • Planungsrecht, also ob ein Bebauungsplan nötig ist oder die Fläche privilegiert ist,
  • Lage in der EEG-Flächenkulisse, falls eine Förderung geplant ist,
  • Größe, Zuschnitt, Neigung und Verschattung der Fläche,
  • Aufwand für Naturschutz, Ausgleich und Erschließung,
  • Laufzeit und Verteilung der Risiken zwischen den Vertragspartnern.

Vereinbart wird meist eine jährliche Pacht je Hektar oder für die gesamte Fläche, fest oder mit einer Beteiligung an den Stromerlösen, teils mit einem Mindestbetrag. Für die Planungsphase vor dem Bau wird teils ein geringeres Entgelt oder eine Optionsgebühr gezahlt. Orientierung zu Vertragsinhalten geben je nach Bundesland unter anderem Landwirtschaftskammern und Bauernverbände.

Der Pachtvertrag: Planungsphase, Laufzeit und Sicherung

Ein Vertrag über einen Solarpark bindet beide Seiten für Jahrzehnte. Halten Sie alle Vereinbarungen vollständig fest: Für Verträge über Grundstücke mit mehr als einem Jahr Laufzeit genügt seit 2025 die Textform; fehlt sie, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 578 i. V. m. § 550 BGB, bei der Pacht über § 581 Abs. 2 BGB).

Optionsvertrag und Rücktrittsrechte

Bis ein Solarpark gebaut wird, vergehen oft Jahre: Netzanfrage, Gutachten, Bebauungsplan, Genehmigung und gegebenenfalls Ausschreibung. Projektierer sichern sich die Fläche deshalb zunächst mit einem Optionsvertrag oder einem Pachtvertrag mit Rücktrittsrechten. Scheitert das Projekt, etwa weil die Gemeinde keinen Bebauungsplan beschließt, kann der Pächter aussteigen. Eigentümer sollten darauf achten, dass diese Phase zeitlich begrenzt ist und klar geregelt ist, was in dieser Zeit gezahlt wird und ob die Fläche weiter bewirtschaftet werden darf.

Laufzeit und Verlängerung

Die Betriebsphase dauert häufig 20 bis 30 Jahre, dazu kommen Optionen auf Verlängerung. Wichtig ist, ab wann die Laufzeit zählt, zum Beispiel ab Inbetriebnahme, und bis wann eine Verlängerungsoption ausgeübt werden muss.

Grundbuchsicherung und Rückbaubürgschaft

Das Recht zum Bau und Betrieb der Anlage, zur Leitungsführung und zur Zufahrt wird in der Regel über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert; finanzierende Banken setzen das meist voraus. Im Gegenzug braucht der Eigentümer eine Sicherheit dafür, dass die Anlage am Ende tatsächlich zurückgebaut wird, auch wenn der Betreiber gewechselt hat oder zahlungsunfähig ist. Üblich ist eine Rückbaubürgschaft einer Bank oder Versicherung.

Der Vertrag sollte außerdem die Pflege der Fläche während des Betriebs regeln, etwa durch Mahd oder Beweidung, dazu Versicherung und Haftung sowie den Zustand bei Rückgabe, einschließlich der Entfernung von Pfosten, Fundamenten und Kabeln.

Steuern und Recht: was Eigentümer bedenken sollten

Die Verpachtung für einen Solarpark kann für Eigentümer steuerliche Folgen haben, die über die laufenden Einnahmen hinausgehen. So kann sich ändern, ob eine Fläche weiterhin als land- und forstwirtschaftliches Vermögen eingeordnet wird, was etwa bei einer Hofübergabe, Erbschaft oder Schenkung eine Rolle spielen kann. Diese Fragen sollten vor der Unterschrift mit einer Steuerberatung geklärt werden.

Ist die Fläche bereits an einen Landwirt verpachtet, muss der bestehende Landpachtvertrag berücksichtigt werden; unbefristete Landpachtverträge lassen sich nur mit den gesetzlichen Fristen kündigen (§ 594a BGB). Dieser Text gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Vertragsprüfung empfiehlt sich ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Energie- oder Agrarrecht, für landwirtschaftliche Fragen die Landwirtschaftskammer oder der Bauernverband.

Freifläche für Photovoltaik pachten: Checkliste vor der Unterschrift

  • Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit, einen Bebauungsplan aufzustellen, oder die Fläche liegt im privilegierten Streifen.
  • Der Netzbetreiber hat sich zu Anschlusspunkt und Kapazität geäußert, die Kabeltrasse ist geklärt.
  • Schutzgebiete, Artenschutz und Ausgleichsbedarf sind geprüft.
  • Die Lage in der EEG-Flächenkulisse ist geklärt, falls eine Förderung geplant ist.
  • Optionsphase, Entgelt in dieser Zeit und Rücktrittsrechte sind zeitlich begrenzt und eindeutig geregelt.
  • Laufzeit, deren Beginn, Verlängerungsoptionen und Vergütungsmodell stehen fest.
  • Dienstbarkeit, ihr Rang im Grundbuch und die Rückbaubürgschaft sind vereinbart.
  • Bestehende Landpachtverträge und steuerliche Folgen sind geklärt.

Freifläche für Photovoltaik pachten auf Pacht.de: so finden Sie passende Angebote

Geben Sie im Suchfeld eine Postleitzahl oder einen Ort ein und wählen Sie einen Umkreis von 25, 50, 100 oder 200 Kilometern; die Kategorie ist bereits vorausgewählt. Mit den Filtern grenzen Sie die Ergebnisse nach Fläche, Preis, Verfügbarkeit und nach privaten oder gewerblichen Anbietern ein, die Sortierung nach Entfernung zeigt nahe Angebote zuerst. Achten Sie in den Inseraten auf Angaben zur Entfernung zum Umspannwerk, zur Flächenwidmung und zu Schutzgebieten.

Passende Inserate speichern Sie in der Merkliste Ihres Kontos und nehmen über das Nachrichtensystem von Pacht.de Kontakt auf; Ihre eigene E-Mail-Adresse bleibt dabei privat. Wenn Sie in einer bestimmten Region eine Freifläche für Photovoltaik pachten möchten und dort noch kein passendes Angebot finden, geben Sie kostenlos ein Gesuch auf, etwa mit Mindestgröße und Wunschregion. So können Eigentümer Sie direkt finden.

Sie möchten eine Fläche für einen Solarpark verpachten?

Eigentümer können ihre Fläche auf Pacht.de inserieren. Hilfreich für Projektierer sind Angaben zu Größe, aktueller Nutzung, Flächenwidmung, Entfernung zum Umspannwerk, Schutzgebieten und zur Lage an Autobahn oder Schiene. Vergleichen Sie bei mehreren Anfragen nicht nur die Höhe der Pacht, sondern auch Laufzeit, Optionsphase und Sicherheiten, und lassen Sie den Vertrag prüfen.

Häufige Fragen: Freifläche für Photovoltaik pachten

Wie groß muss eine Fläche für einen Solarpark sein?

Eine feste Mindestgröße gibt es nicht, Projektierer suchen aber meist mehrere Hektar, weil sich Planung und Netzanschluss erst ab einer gewissen Größe rechnen. Kleinere Flächen können sich zusammen mit Nachbargrundstücken eignen.

Wie lange läuft ein Pachtvertrag für einen Solarpark?

Häufig 20 bis 30 Jahre, dazu kommen Verlängerungsoptionen und eine vorgeschaltete Planungsphase, die mehrere Jahre dauern kann.

Braucht jeder Solarpark einen Bebauungsplan?

In der Regel ja. Ausnahmen gelten vor allem für den privilegierten Streifen entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen und unter bestimmten Voraussetzungen für kleinere Agri-PV-Anlagen. Auch dann ist eine Baugenehmigung nötig.

Kann die Fläche weiter landwirtschaftlich genutzt werden?

Bei einem klassischen Solarpark nur eingeschränkt, etwa durch Beweidung mit Schafen oder Mahd zwischen den Modulreihen. Bei Agri-PV bleibt die landwirtschaftliche Nutzung dagegen Teil des Konzepts.

Was passiert mit der Fläche nach Vertragsende?

Der Betreiber baut die Anlage in der Regel vollständig zurück und gibt die Fläche im vereinbarten Zustand zurück; abgesichert wird das über die Rückbaubürgschaft. Wie die Fläche danach genutzt werden darf, richtet sich nach dem dann geltenden Planungsrecht.

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