Garten a Pachtland mit Laube - 120m bis z Wasser/See - Internet
Chörau, Sachsen-Anhalt
- Fläche
- 500 m²
- Pacht
- 16.000 EUR/Jahr
- Verfügbar
- sofort
Garten pachten statt kaufen: Hier finden Sie aktuelle Angebote für Gartenland und Freizeitgrundstücke und erfahren, was vor der Unterschrift unter den Pachtvertrag wichtig ist.
Garten a Pachtland mit Laube - 120m bis z Wasser/See - Internet
Chörau, Sachsen-Anhalt
Lüssow, Mecklenburg-Vorpommern
Garten mit Gärtner zu verpachten
Viersen, Nordrhein-Westfalen
Strasburg, Mecklenburg-Vorpommern
Frankfurt am Main, Hessen
Tübingen, Baden-Württemberg
Wer einen Garten pachten möchte, sucht meist ein Stück Land zum Gärtnern, Ernten und Erholen, ohne gleich ein Grundstück kaufen zu müssen. Gemeint sind hier Gartenland, Grabeland sowie Freizeit- und Wochenendgrundstücke, die außerhalb einer Kleingartenanlage liegen und direkt von Privatleuten, Gemeinden, Kirchengemeinden oder landwirtschaftlichen Betrieben verpachtet werden.
Auf dieser Seite erfahren Sie, worin sich ein solcher Garten vom Kleingarten unterscheidet, wovon die Pacht abhängt und welche Punkte in den Pachtvertrag gehören. Außerdem geht es um Gartenhaus, Wasser, Strom und die Frage, ob Sie auf dem Grundstück übernachten dürfen. Die aktuellen Angebote finden Sie oberhalb dieses Textes.
Das Angebot ist vielfältig. Es reicht vom schmalen Gartenstreifen am Ortsrand über eine Obstwiese bis zum eingezäunten Wochenendgrundstück mit Gartenhaus. Grabeland ist eine Fläche, die vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf, etwa mit Gemüse, Kartoffeln oder Sommerblumen. Obstbäume und dauerhafte Bauten sind dort meist ausgeschlossen.
Ein Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes liegt in einer Kleingartenanlage, also in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten und gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Wegen oder einem Vereinshaus. Dort gelten gesetzliche Regeln für die Größe der Laube, eine Obergrenze für die Pacht und ein besonderer Kündigungsschutz. Vergeben werden solche Gärten meist über einen Kleingartenverein.
Ein einzeln gelegener Garten fällt nicht unter dieses Gesetz. Grabeland ist sogar ausdrücklich ausgenommen. Das bedeutet mehr Freiheit, etwa bei der Gestaltung und oft auch ohne Vereinsmitgliedschaft, aber auch weniger Schutz: Pacht, Laufzeit und Pflichten ergeben sich allein aus dem Vertrag und den allgemeinen Regeln des BGB.
Bei der Pacht dürfen Sie das Grundstück nicht nur nutzen, sondern auch die Früchte ziehen, also Obst und Gemüse ernten. Bei der Miete steht nur der Gebrauch im Vordergrund. Ein reiner Erholungsgarten ohne Anbau kann rechtlich deshalb auch eine Miete sein, selbst wenn im Vertrag von Pacht die Rede ist. Weil sich die gesetzlichen Kündigungsfristen unterscheiden, sollten Laufzeit und Kündigung in jedem Fall ausdrücklich im Vertrag stehen.
Ein Pachtgarten passt zu allen, die draußen aktiv sein möchten, aber keinen eigenen Garten am Haus haben oder kein Grundstück kaufen wollen. Typische Pächter und Nutzungen sind:
Der Kauf bindet viel Kapital und verursacht Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch. Wer einen Garten pachten will, zahlt dagegen eine laufende Pacht und bleibt flexibel, falls sich Wohnort oder Lebenslage ändern. Dafür gehört Ihnen das Land nicht, und größere Investitionen wie ein neues Gartenhaus lohnen sich nur mit einer ausreichend langen Laufzeit oder einer Regelung für das Vertragsende.
Eine allgemeingültige Pacht gibt es nicht, weil der Preis frei vereinbart wird. Gute Orientierung bieten vergleichbare Angebote in Ihrer Umgebung. Für landwirtschaftliche Flächen veröffentlichen Statistikämter und Landwirtschaftskammern Übersichten zu Pachtpreisen; für Freizeitgärten sind sie aber nur bedingt aussagekräftig.
In und um Städte, wo viele Menschen keinen eigenen Garten haben, ist die Nachfrage höher als auf dem Land. Auch die Erreichbarkeit mit Fahrrad, Bus oder Auto spielt eine Rolle, ebenso die Frage, ob es in der Nähe Parkmöglichkeiten gibt.
Die Pacht wird häufig pro Quadratmeter und Jahr oder als fester Jahresbetrag vereinbart. Ein guter, gepflegter Boden, ein sonniger Standort und ein praktischer Zuschnitt machen eine Fläche wertvoller als ein verschattetes oder vernachlässigtes Stück Land.
Ein Wasseranschluss oder Brunnen, Strom, ein Zaun und ein nutzbares Gartenhaus erhöhen den Wert deutlich. Klären Sie, ob Wasser und Strom über eigene Zähler abgerechnet werden oder pauschal in der Pacht enthalten sind.
Neben der Pacht können weitere Kosten anfallen, etwa für Wasser, Strom, Müll und Versicherung. Die Grundsteuer trägt gesetzlich der Eigentümer; auf den Pächter umgelegt werden kann sie nur, wenn das im Vertrag vereinbart ist. Hinzu kommen unter Umständen eine Kaution und eine Ablöse für Gartenhaus, Gewächshaus oder Bepflanzung des Vorpächters.
Ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit für beide Seiten, auch wenn Sie den Garten von Bekannten oder Nachbarn pachten. Er sollte die Fläche genau beschreiben, am besten mit Flurstück und Lageplan, und die folgenden Punkte regeln.
Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann ein Pachtvertrag über ein Grundstück nach § 584 BGB nur zum Ende eines Pachtjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zugehen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll. Entspricht das Pachtjahr dem Kalenderjahr, heißt das: Kündigung bis zum dritten Werktag im Juli zum 31. Dezember. Wer einen Garten langfristig anlegen möchte, sollte eine feste Laufzeit oder einen Verzicht auf die ordentliche Kündigung für einige Jahre vereinbaren.
Der Vertrag sollte festlegen, wie Sie den Garten nutzen dürfen: Anbau, Tierhaltung, Kompost, Feuerstelle, Teich oder Spielgeräte. Ebenso wichtig sind Pflegepflichten, etwa Heckenschnitt, Mähen und der Zustand der Wege. Das Fällen größerer Bäume sollte immer mit dem Verpächter abgestimmt werden; je nach Ort gelten zusätzlich Baumschutzsatzungen und naturschutzrechtliche Schonzeiten.
Halten Sie fest, wer Anschlüsse, Zaun und Tor instand hält und wer die Kosten dafür trägt. Liegt die Zufahrt über ein fremdes Grundstück, sollte geklärt sein, dass Sie diesen Weg dauerhaft nutzen dürfen.
Außerhalb von Kleingartenanlagen gibt es keine verbindlichen Richtlinien für die Bewertung von Gartenhaus und Bepflanzung. Die Ablöse ist frei verhandelbar. Vereinbaren Sie schriftlich, was Sie übernehmen, wem das Gartenhaus gehört und ob es bei Vertragsende zurückgebaut werden muss. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen vermeidet später Streit.
Ob auf einem gepachteten Garten ein Gartenhaus, eine Laube oder ein Geräteschuppen stehen darf, regelt nicht der Pachtvertrag allein, sondern das öffentliche Baurecht. Welche Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, bestimmt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Grenzen unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich. Auch ein verfahrensfreies Gartenhaus muss die übrigen Vorschriften einhalten, etwa Abstandsflächen und die Festsetzungen des Bebauungsplans.
Viele Gärten liegen am Ortsrand, also baurechtlich im Außenbereich. Dort sind Gebäude nur ausnahmsweise zulässig. Ein Gartenhaus ist hier oft unzulässig oder braucht eine Genehmigung, selbst wenn es klein ist. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach, bevor Sie bauen oder eine Ablöse für ein vorhandenes Gartenhaus zahlen.
Dauerhaftes Wohnen ist auf Garten- und Freizeitgrundstücken in der Regel nicht erlaubt, und auch regelmäßiges Übernachten ist häufig ausgeschlossen, sei es durch das Baurecht, den Bebauungsplan oder den Pachtvertrag. Wenn Ihnen Wochenenden im Grünen wichtig sind, klären Sie diese Frage, bevor Sie einen Garten pachten.
In Ostdeutschland bestehen teilweise noch Nutzungsverträge über Erholungs- und Freizeitgrundstücke aus DDR-Zeiten. Für sie gelten besondere Regeln nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz, etwa zur Kündigung und zu Bauwerken auf dem Grundstück. Wer einen solchen Vertrag übernehmen oder fortführen möchte, sollte sich vorher beraten lassen.
Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu einem konkreten Vertrag helfen ein Rechtsanwalt, bei Bauvorhaben das örtliche Bauamt.
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Wer einen Garten oder ein Freizeitgrundstück nicht selbst nutzt, kann es auf Pacht.de inserieren. Beschreiben Sie Größe, Lage, Ausstattung und erlaubte Nutzung möglichst genau, damit sich passende Interessenten melden.
Bei einem freien Garten außerhalb einer Kleingartenanlage in der Regel nicht. Sie schließen den Vertrag direkt mit dem Eigentümer. Eine Mitgliedschaft ist typisch für Kleingärten, die über Vereine vergeben werden.
Nur wenn der Verpächter zustimmt und das Baurecht es erlaubt. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und gegebenenfalls der Bebauungsplan. Im Außenbereich ist ein Gartenhaus oft unzulässig.
Die Grundsteuer schuldet der Eigentümer. Sie kann auf den Pächter umgelegt werden, wenn dies im Pachtvertrag vereinbart ist.
Nein. Bei einem unbefristeten Vertrag ist die ordentliche Kündigung nur zum Ende eines Pachtjahres mit der Frist aus § 584 BGB möglich. Bei einer festen Laufzeit endet der Vertrag in der Regel erst mit deren Ablauf, sofern kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt.
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