Dauerplatz/Campingplatz mit Wohnwagen LMC aus 2007 auf Pachtgr.
Heimbach, Nordrhein-Westfalen
- Fläche
- 240 m²
- Pacht
- 16.000 EUR/Monat
- Verfügbar
- nach Absprache
Campingplatz pachten heißt, einen Saisonbetrieb mit Gästen, Technik und Personal zu übernehmen: Hier finden Sie aktuelle Angebote und alles, was vor dem Pachtvertrag wichtig ist.
Dauerplatz/Campingplatz mit Wohnwagen LMC aus 2007 auf Pachtgr.
Heimbach, Nordrhein-Westfalen
Campingplatz pachten ist für viele der Einstieg in die Selbstständigkeit im Tourismus: Sie übernehmen einen bestehenden Platz mit Stellplätzen, Sanitärgebäuden und Rezeption, oft auch mit Kiosk, Gastronomie oder Mietunterkünften, und führen ihn auf eigene Rechnung. Anders als bei einem Grundstück pachten Sie damit einen ganzen Betrieb, mit Gästen, Technik, Genehmigungen und manchmal auch mit Personal.
Oben auf dieser Seite sehen Sie aktuelle Angebote für Campingplätze zur Pacht. Darunter erfahren Sie, für wen sich eine Betriebspacht eignet, wovon die Pacht abhängt, was im Pachtvertrag stehen sollte und welche Vorschriften für den Betrieb eines Campingplatzes gelten.
Bei einer Pacht dürfen Sie eine Sache gebrauchen und die Früchte ziehen (§ 581 BGB). Beim Campingplatz sind das die Einnahmen aus dem Betrieb, also aus Stellplätzen, Mietunterkünften, Kiosk oder Gastronomie. Würden Sie nur das Gelände nutzen, ohne einen Betrieb zu führen, wäre das eher eine Miete. Viele Vorschriften des Mietrechts gelten für die Pacht entsprechend.
Ein Kauf bindet viel Kapital und setzt meist eine Finanzierung voraus. Dafür können Sie frei investieren und profitieren von einer Wertsteigerung. Beim Pachten ist der Einstieg deutlich leichter: Sie brauchen Kapital vor allem für Ablöse, Anlaufkosten und Reserven, nicht für das Grundstück. Dafür sind Sie an Laufzeit und Absprachen mit dem Verpächter gebunden, und größere Investitionen sollten Sie vertraglich absichern.
Ein Campingplatz besteht aus vielen Teilen, die im Vertrag einzeln aufgeführt werden sollten:
Ein Campingplatz ist ein Gastgeberbetrieb mit langen Arbeitstagen in der Saison. Wer ihn führt, braucht Freude am Umgang mit Gästen, handwerkliches Geschick und kaufmännisches Denken. Typische Pächter sind:
Gerade für Quereinsteiger lohnt es sich, vorher eine Saison auf einem Campingplatz mitzuarbeiten oder sich beraten zu lassen, etwa von der Industrie- und Handelskammer, einem Gründungszentrum oder einem Campingverband. Wer einen Campingplatz pachten möchte, sollte außerdem einen Geschäftsplan mit vorsichtigen Annahmen zu Auslastung und Kosten aufstellen.
Wer einen Campingplatz pachten will, findet keinen marktüblichen Einheitspreis. Die Pacht hängt davon ab, was der Platz erwirtschaften kann und was Sie als Pächter an Pflichten übernehmen. Lassen Sie sich die Umsätze und Kosten der vergangenen Jahre zeigen, etwa über Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen, und prüfen Sie die folgenden Faktoren.
Plätze an Seen, an der Küste, in Mittelgebirgen oder an beliebten Radwegen sind gefragter. Entscheidend ist auch, wie lang die Saison ist und wie sich Dauercamper und touristische Gäste verteilen. Dauercamper bringen planbare Einnahmen, touristische Gäste meist höhere Preise je Nacht, aber schwankende Auslastung.
Sanitärgebäude, Strom- und Wasserleitungen, Abwasseranlagen und Mietunterkünfte bestimmen, wie viel Sie in den ersten Jahren investieren müssen. Ein Investitionsstau senkt den angemessenen Pachtpreis oder sollte durch Zusagen des Verpächters ausgeglichen werden. Lassen Sie die Technik vor Vertragsschluss von Fachleuten prüfen.
Bei einer Festpacht zahlen Sie einen gleichbleibenden Betrag, unabhängig vom Geschäftsverlauf. Bei einer Umsatzpacht zahlen Sie einen Anteil am Umsatz, oft kombiniert mit einer Mindestpacht. Die Umsatzpacht verteilt das Risiko schwacher Jahre auf beide Seiten, verlangt aber eine transparente Abrechnung. Vereinbaren Sie genau, welche Umsätze zählen und wie sie nachgewiesen werden.
Häufig übernehmen Sie Inventar wie Mobilheime, Geräte, Mähtechnik oder Einrichtung der Gastronomie gegen eine Ablöse. Lassen Sie eine Inventarliste mit Zustand anfertigen und den Wert gegebenenfalls schätzen. Rechnen Sie außerdem Kaution, Versicherungen, Warenbestand, Werbung, eine Buchungssoftware und Reserven für die ersten Monate ein.
Wenn Sie einen Campingplatz pachten, ist der Vertrag die Grundlage Ihrer Existenz. Lassen Sie ihn vor der Unterschrift von einem Rechtsanwalt prüfen und klären Sie die steuerlichen Fragen mit einer Steuerberatung.
Soll der Vertrag länger als ein Jahr laufen, genügt seit 2025 die Textform (§ 578 i. V. m. § 550 BGB, über § 581 Abs. 2 BGB), etwa ein Dokument oder eine E-Mail. Fehlt sie, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vorzeitig gekündigt werden. Halten Sie deshalb alle Absprachen vollständig im Vertrag fest. Vereinbaren Sie eine Laufzeit, in der sich Ihre Investitionen lohnen, und regeln Sie Verlängerungsoptionen. Die Unterverpachtung, etwa der Gastronomie, braucht in der Regel die Zustimmung des Verpächters.
Streit entsteht oft bei der Frage, wer Reparaturen und Erneuerungen bezahlt. Eine mögliche Aufteilung: Der Verpächter trägt Dach und Fach, also Gebäudehülle und tragende Teile, der Pächter die laufende Instandhaltung und kleinere Reparaturen. Regeln Sie ausdrücklich, wer Sanitäranlagen, Leitungen, Wege, Stromsäulen und Mietunterkünfte erneuert. Wird der Platz mit Inventar verpachtet, obliegt dem Pächter nach § 582 BGB die Erhaltung der einzelnen Inventarstücke, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Übernehmen Sie den Betrieb samt Beschäftigten, gehen deren Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf Sie über. Lassen Sie sich deshalb alle Arbeitsverträge zeigen, auch die von Saisonkräften. Ebenso wichtig sind die Verträge mit Dauercampern: Klären Sie, mit wem sie geschlossen wurden, zu welchen Bedingungen sie laufen und wie sie auf Sie übergehen.
Halten Sie bei der Übergabe alles in einem Protokoll fest: Zustand von Gelände und Gebäuden mit Fotos, Zählerstände, Schlüssel, Inventarliste, laufende Buchungen und Anzahlungen. Eine Kaution oder Bürgschaft ist bei Pachtverträgen üblich.
Bevor Sie einen Campingplatz pachten, sollten Sie die Genehmigungslage klären. Ein Campingplatz unterliegt dem Bau-, Ordnungs- und Gewerberecht. Viele Regeln sind Landesrecht, deshalb unterscheiden sich die Anforderungen je nach Bundesland.
Die Länder regeln in Camping- oder Campingplatzverordnungen, welche Anforderungen Plätze erfüllen müssen, etwa zu Größe und Abstand der Stellplätze, Brandschutz, Fahrwegen und Sanitäranlagen. Planungsrechtlich liegen Campingplätze in der Regel in einem Sondergebiet für Camping nach dem Bebauungsplan. Prüfen Sie, ob die Betriebsgenehmigung und die Nutzung aller Bereiche genehmigt sind, auch für Mobilheime und Neubauten.
Wer Gästen Trinkwasser zur Verfügung stellt, hat als Betreiber der Anlage Pflichten nach der Trinkwasserverordnung, etwa zu Untersuchungen. In Warmwasseranlagen der Sanitärgebäude spielt der Schutz vor Legionellen eine Rolle. Hinzu kommen Brandschutzauflagen, etwa zu Löschmitteln und Rettungswegen, sowie Pflichten zur Abwasser- und Abfallentsorgung. Liegt der Platz an einem Gewässer, fragen Sie nach Hochwasserrisiken.
Für den Betrieb brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung. Bieten Sie Speisen oder Getränke an, gelten das Lebensmittelrecht und je nach Bundesland das Gaststättenrecht, etwa mit einer Erlaubnis oder Anzeige für den Ausschank von Alkohol. Beschäftigte im Lebensmittelbereich brauchen in der Regel eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. In vielen Urlaubsorten ziehen Betreiber außerdem Kur- oder Gästebeiträge für die Gemeinde ein.
Dieser Text gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen helfen ein Rechtsanwalt, eine Steuerberatung, die Industrie- und Handelskammer oder ein Campingverband.
Die meisten Campingplätze sind nur einen Teil des Jahres geöffnet. In der Saison fallen lange Tage an, außerhalb der Saison Instandhaltung, Planung und Marketing. Planen Sie Ihre Liquidität so, dass Sie auch einnahmeschwache Monate überbrücken, und stellen Sie Saisonkräfte rechtzeitig ein.
Gäste erwarten heute, Stellplätze und Mietunterkünfte online buchen zu können. Klären Sie, ob eine Buchungssoftware übernommen wird, wem die Kundendaten gehören und wie bestehende Buchungen übergehen. Auch Bewertungen und die Präsenz auf Buchungsportalen sollten beim Wechsel sauber geregelt werden.
Oben auf dieser Seite sehen Sie die aktuellen Angebote in der Kategorie Campingplatz. Geben Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort ein und wählen Sie einen Umkreis von 25, 50, 100 oder 200 Kilometern. Mit den Filtern grenzen Sie die Ergebnisse nach Fläche, Preis, Verfügbarkeit sowie privaten oder gewerblichen Anbietern ein und sortieren sie zum Beispiel nach Entfernung.
Interessante Inserate setzen Sie in Ihrem Konto auf die Merkliste. Anbieter erreichen Sie über das Nachrichtensystem von Pacht.de, Ihre eigene E-Mail-Adresse bleibt dabei privat. Wenn Sie in Ihrer Wunschregion einen Campingplatz pachten möchten und nichts Passendes finden, geben Sie ein kostenloses Gesuch auf. Beschreiben Sie Region, gewünschte Größe, Ihre Erfahrung und Ihren Starttermin, damit Verpächter Sie finden.
Eigentümer von Campingplätzen können ihr Angebot auf Pacht.de inserieren. Beschreiben Sie Lage, Größe, Zahl der Stellplätze, Anteil der Dauercamper, Gebäude, Mietunterkünfte und Saisonzeiten. Nennen Sie auch, ob Personal und Inventar übernommen werden und welches Pachtmodell Sie sich vorstellen.
Eine besondere Ausbildung schreibt das Gesetz in der Regel nicht vor. Für Gastronomie und den Umgang mit Lebensmitteln können aber Nachweise nötig sein. Erfahrung im Gastgewerbe und kaufmännisches Wissen sind in jedem Fall hilfreich.
Wenn Sie den Betrieb samt Beschäftigten übernehmen, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf Sie über. Die Beschäftigten müssen darüber informiert werden und können dem Übergang widersprechen.
Das hängt davon ab, mit wem die Verträge geschlossen wurden und was im Pachtvertrag vereinbart ist. Lassen Sie sich alle Verträge zeigen und regeln Sie den Übergang verbindlich im Vertrag.
Eine Festpacht ist planbar, belastet Sie aber auch in schwachen Jahren voll. Eine Umsatzpacht passt sich dem Geschäft an und wird oft mit einer Mindestpacht kombiniert. Rechnen Sie beide Modelle mit vorsichtigen Annahmen durch.
Die Laufzeit vereinbaren Sie mit dem Verpächter. Sie sollte lang genug sein, damit sich Ihre Investitionen lohnen, und im Vertrag festgehalten werden.