Wassergrundstück am See Laube Angelhütte Bootshaus Tiny
Kremmen, Brandenburg
- Fläche
- 180 m²
- Pacht
- 42.000 EUR
- Verfügbar
- sofort
Wassergrundstück pachten für Wochenenden, Boot oder Gewerbe: Hier finden Sie aktuelle Angebote für Ufergrundstücke, Stege und Liegeplätze und alles, was vor dem Vertrag wichtig ist.
Wassergrundstück am See Laube Angelhütte Bootshaus Tiny
Kremmen, Brandenburg
Wassergrundstück mit Scheune zur Pacht 11 064qm in Schwarzheide
Schwarzheide, Brandenburg
Wassergrundstück pachten ist für viele der einfachste Weg an einen See, einen Fluss oder einen Kanal: für ein Wochenendgrundstück am Ufer, einen eigenen Steg, ein Bootshaus oder einen Liegeplatz für das Boot. Auch gewerbliche Pächter suchen Flächen am Wasser, etwa für einen Bootsverleih, einen Kiosk oder eine Wassersportschule. Weil Ufer und Gewässer besonders geschützt sind, gelten hier aber mehr Regeln als bei einem gewöhnlichen Grundstück.
Oben auf dieser Seite sehen Sie aktuelle Angebote für Wassergrundstücke, Stege und Bootsliegeplätze zur Pacht. Darunter erfahren Sie, was genau gepachtet wird, wovon der Pachtpreis abhängt, was im Vertrag stehen sollte und welche Genehmigungen nach Wasserrecht, Naturschutzrecht und Baurecht eine Rolle spielen.
Bei einer Pacht dürfen Sie eine Sache gebrauchen und die Früchte ziehen (§ 581 BGB), also Erträge erwirtschaften, etwa durch Vermietung von Liegeplätzen oder Booten. Bei einer Miete dürfen Sie die Sache nur nutzen. Welche Vertragsart vorliegt, hängt davon ab, was vereinbart ist, nicht von der Überschrift.
Wichtig ist beim Wassergrundstück die Frage, wem was gehört. Das Ufergrundstück kann einem Privateigentümer gehören, die Wasserfläche dagegen dem Land, einer Kommune oder einem anderen Eigentümer. Ein Steg, der über die Grundstücksgrenze ins Wasser reicht, braucht dann auch die Zustimmung des Gewässereigentümers, und dafür kann ein eigenes Nutzungsentgelt anfallen. Lassen Sie sich im Vertrag genau beschreiben, welche Flächen, Anlagen und Rechte zur Pacht gehören.
Grundstücke am Wasser sind begehrt und werden selten verkauft. Ein Kauf bindet viel Kapital und bringt Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch mit sich. Die Pacht ist der leichtere Einstieg: Sie nutzen die Lage am Wasser, ohne Eigentümer zu werden. Dafür sind Sie an Laufzeit und Absprachen gebunden, und Investitionen in Steg oder Bootshaus sollten Sie vertraglich absichern, etwa durch eine Entschädigung bei vorzeitigem Pachtende.
Wer nur einen Liegeplatz für das eigene Boot sucht, schließt meist einen Liegeplatzvertrag mit einem Hafen, Verein oder Steganlagenbetreiber. Rechtlich ist das häufig eher eine Miete: Sie nutzen einen Platz, ziehen aber keine Erträge. Wer einen Bootsliegeplatz pachten möchte, meint oft genau das; lesen Sie deshalb die Vertragsbedingungen zu Laufzeit, Kündigung, Winterlager und Nebenkosten genau.
Eine Pacht liegt eher vor, wenn Sie ein Grundstück mit Steganlage übernehmen und Liegeplätze an andere weitervermieten. Dann tragen Sie meist auch den Unterhalt der Anlage, die Verkehrssicherung und die Pflichten aus den wasserrechtlichen Genehmigungen. Für die Weitervermietung brauchen Sie in der Regel die Zustimmung des Verpächters.
Wer ein Wassergrundstück pachten möchte, hat meist eine klare Nutzung im Blick. Typisch sind:
Klären Sie vor dem Vertrag, ob die geplante Nutzung an diesem Ort überhaupt erlaubt ist. Motorboote sind auf manchen Seen verboten oder nur eingeschränkt zugelassen, und für gewerbliche Angebote gelten zusätzliche Anforderungen.
Wer ein Wassergrundstück pachten will, findet keine festen Preise: Die Lage am Ufer ist knapp, und die Angebote unterscheiden sich stark. Orientierung geben vergleichbare Angebote in der Region, Gutachterausschüsse, Wassersportverbände und örtliche Vereine. Prüfen Sie vor allem diese Faktoren.
Ein Grundstück an einem großen, befahrbaren See mit guter Wasserqualität ist gefragter als eines an einem kleinen, verschilften Gewässer. Auch Uferlänge, Wassertiefe am Steg, Ausrichtung zur Sonne und die Frage, ob das Gewässer mit dem Boot erreichbar oder mit anderen Gewässern verbunden ist, spielen eine Rolle.
Vorhandene und genehmigte Anlagen erhöhen den Wert. Prüfen Sie Zustand und Tragfähigkeit von Steg, Bootshaus und Slipanlage und lassen Sie sich die Genehmigungen zeigen. Eine marode oder nicht genehmigte Anlage kann statt eines Vorteils eine teure Pflicht zum Rückbau bedeuten.
Strom, Wasser, Abwasser, eine befahrbare Zufahrt und Parkplätze sind am Wasser nicht selbstverständlich. Für ein Wochenendgrundstück reicht manchmal wenig, für einen Bootsverleih oder Kiosk ist eine gute Erschließung dagegen Voraussetzung.
Zur Pacht kommen Unterhalt von Steg und Ufer, Versicherungen, gegebenenfalls Nutzungsentgelte für Wasserflächen, Gebühren für Genehmigungen, Winterlager für Boote und Rücklagen für Schäden durch Eis, Hochwasser oder Sturm. Wer gewerblich arbeitet, rechnet zusätzlich Personal, Wareneinsatz und Werbung ein.
Wenn Sie ein Wassergrundstück pachten, sollten Sie alle Vereinbarungen vollständig im Vertrag festhalten. Für Pachtverträge über Grundstücke mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr genügt seit 2025 die Textform, etwa ein Dokument oder eine E-Mail; fehlt sie, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie in Steg oder Bootshaus investieren wollen.
Vereinbaren Sie eine Laufzeit, die zu Ihren Investitionen passt, und regeln Sie Verlängerung und vorzeitige Kündigung. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann eine Grundstückspacht nach § 584 BGB nur zum Ende eines Pachtjahres gekündigt werden, spätestens am dritten Werktag des halben Jahres, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll. Liegeplatzverträge laufen dagegen oft für eine Saison oder ein Jahr.
Legen Sie fest, wer Steg, Bootshaus, Slipanlage und Uferbefestigung unterhält, wer größere Reparaturen bezahlt und wem Anlagen gehören, die Sie selbst errichten. Klären Sie auch, ob Sie diese bei Pachtende entfernen müssen oder ob der Verpächter sie gegen Entschädigung übernimmt.
Viele Stege und Boote müssen vor Eis und Hochwasser geschützt werden. Regeln Sie, ob Boote im Winter aus dem Wasser müssen, wo sie gelagert werden und wer bewegliche Stegteile abbaut. Prüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung für Steg und Grundstück sowie eine Versicherung für Bootshaus und Boote, einschließlich Schäden durch Hochwasser.
Halten Sie bei der Übergabe den Zustand von Ufer, Steg, Bootshaus und Einrichtungen in einem Protokoll mit Fotos fest, dazu Zählerstände und eine Liste des Inventars. Eine Kaution oder Bürgschaft ist bei Pachtverträgen üblich.
Am Wasser treffen mehrere Rechtsgebiete zusammen, und die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Gewässer. Bevor Sie ein Wassergrundstück pachten, sollten Sie die folgenden Punkte mit den zuständigen Behörden klären.
Anlagen am oder im Gewässer, etwa Stege, Bojen, Bootshäuser oder Uferbefestigungen, sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen in der Regel genehmigungspflichtig. Zuständig ist meist die untere Wasserbehörde; an Bundeswasserstraßen ist zusätzlich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung beteiligt. Genehmigungen sind oft befristet oder an Auflagen gebunden. Prüfen Sie, ob sie auf Sie als Pächter übergehen.
Schilf und Röhricht sind wichtige Lebensräume und stehen häufig unter Schutz. Rückschnitt oder neue Schneisen für einen Steg sind dann nur mit Erlaubnis und zu bestimmten Zeiten zulässig. Entlang von Gewässern gelten außerdem Gewässerrandstreifen, in denen bestimmte Nutzungen eingeschränkt sind. Je nach Land hat die Allgemeinheit zudem ein Recht, Uferbereiche zu betreten, sodass Sie den Zugang nicht in jedem Fall sperren dürfen.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist das Errichten neuer baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt; Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Auch außerhalb davon liegen viele Ufergrundstücke im Außenbereich, wo Bauten nur eingeschränkt zulässig sind. Ob ein vorhandenes Wochenendhaus genehmigt ist und wie es genutzt werden darf, klären Sie mit dem Bauamt. Dauerhaftes Wohnen ist auf Wochenendgrundstücken in der Regel nicht erlaubt.
Wenn Sie ein Wassergrundstück pachten, um dort einen Bootsverleih, eine Wassersportschule oder einen Kiosk zu betreiben, brauchen Sie in der Regel eine Gewerbeanmeldung, für den Ausschank von Getränken gegebenenfalls eine gaststättenrechtliche Erlaubnis nach Landesrecht und für Lebensmittel die Einhaltung der Hygienevorschriften. Je nach Gewässer gelten Regeln für den Verleih von Booten und für die Befahrung. Informieren Sie sich bei Gewerbeamt, Wasserbehörde und gegebenenfalls der Schifffahrtsverwaltung.
Dieser Text gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen helfen ein Rechtsanwalt, die untere Wasserbehörde, die Naturschutzbehörde oder bei gewerblichen Vorhaben die Industrie- und Handelskammer.
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Interessante Inserate setzen Sie in Ihrem Konto auf die Merkliste. Anbieter erreichen Sie über das Nachrichtensystem von Pacht.de, Ihre eigene E-Mail-Adresse bleibt dabei privat. Weil Grundstücke am Wasser selten frei werden, lohnt sich ein kostenloses Gesuch: Beschreiben Sie Gewässer oder Region, gewünschte Nutzung und Größe, damit Verpächter Sie finden.
Eigentümer von Ufergrundstücken, Stegen und Bootshäusern können ihr Angebot auf Pacht.de inserieren. Beschreiben Sie Lage, Gewässer, Uferlänge, vorhandene Anlagen und deren Genehmigungen sowie die erlaubte Nutzung. So erhalten Sie Anfragen, die zu Ihrem Grundstück passen.
Nur mit Zustimmung des Verpächters und in der Regel mit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Reicht der Steg über eine fremde Wasserfläche, muss auch deren Eigentümer zustimmen.
Das hängt vom Landesrecht ab. In manchen Ländern hat die Allgemeinheit ein Recht, Uferbereiche zu betreten. Fragen Sie im Zweifel bei der Naturschutzbehörde oder der Gemeinde nach.
Das richtet sich nach dem Baurecht. Auf Wochenendgrundstücken und im Außenbereich ist dauerhaftes Wohnen in der Regel nicht erlaubt. Klären Sie das vor Vertragsschluss mit dem Bauamt.
Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Rechtlich ist ein Liegeplatz für das eigene Boot meist eine Miete, während die Pacht einer Steganlage auch Erträge umfasst, etwa aus der Vermietung von Liegeplätzen.
Wer den Steg unterhält, muss ihn in der Regel verkehrssicher halten. Regeln Sie im Vertrag, wer diese Pflicht trägt, und sichern Sie sich mit einer passenden Haftpflichtversicherung ab.