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Vergabe eines Erbbaurechtes im Gebotsverfahren zur Eigenheimbebauung

Fredersdorf-Vogelsdorf, Brandenburg Grundstück pachten in Brandenburg bei Kleinanzeigen.de seit 28.09.2026 Inserat A15281
Pachtpreis
2.260 EUR/JahrVerhandlungsbasis
Fläche
945 m²
Verfügbar
nach Absprache
Pachtdauer
nach Vereinbarung

Das Inserat stammt von Kleinanzeigen.de. Den Anbieter erreichen Sie dort über das Nachrichtensystem von Kleinanzeigen.de.

Beschreibung

# Vorhandene Bebauung / Bebaubarkeit / zulässige Nutzung

Auf dem Grundstück befinden sich zwei Bungalows, die mit Schadstoffen belastet sind. Dieser Umstand wurde im Verkehrswertgutachten berücksichtigt.

Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Möglich ist die Bebauung mit einem Einfamilienhaus. Die Ausschreibung erfolgt zur Wohnbebauung, eine gewerbliche Bebauung/Nutzung ist ausgeschlossen.

# Erschließung

Das Grundstück ist verkehrs- und versorgungstechnisch als nicht erschlossen anzusehen. Dem künftigen Erbbaurechtsnehmer wird für die Erschließung ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und eine Baulast auf dem anliegenden Wegeflurstück bewilligt.

Lage:

Siegfriedring 29/30 in Fredersdorf-Vogelsdorf

Fredersdorf - Flur 6, Flurstück 194/2 - Fläche: 454 m²

Fredersdorf - Flur 6, Flurstück 194/3 - Fläche 491 m²

Grundbuchblatt 4156

Gesamtfläche: 945 m²

Das Mindestgebot für den anfänglichen, jährlichen Erbbauzins beträgt: 2.260 €.

Sonstiges

# Das Gebot ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Vergabe Erbbaurecht Siegfriedring 29/30" bis 30.09.2026 – einzusenden an:

# Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf, Poststelle

# Lindenallee 3

# 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Das Mindestgebot zum anfänglichen jährlichen Erbbauzins von 2 Prozent beträgt auf Basis des aktuellen Verkehrswertgutachtens (113.000 Euro) pro Jahr 2.260 Euro. Vergabekriterium ist die Höhe des Gebots. Anzugeben ist das Gebot des anfänglichen jährlichen Erbbauzinses in Euro pro Jahr. Alle 5 Jahre wird der Erbbauzins neu festgesetzt, wenn sich der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes um mehr als 5 Prozent gegenüber der letzten Erbbauzinsfestlegung geändert hat. Bei Abgabe eines Angebotes ist die Bonität mittels Vermögens- oder aktuellen Einkommensnachweisen von mindestens 3 Monaten und eine einfache Schufa Auskunft einzureichen. Bei der Wertermittlung wurden alle wertmindernden Faktoren wie Autobahnnähe, Oberlandleitung und Abrisskosten berücksichtigt.

Die Gemeinde ist in der Angebotsannahme frei und zur Zuschlagserteilung zur Vergabe des Erbbaurechts nicht verpflichtet. Alle Angaben zur Bebauung dienen ausschließlich zur Information und begründen keinen Rechtsanspruch im Hinblick auf das Baugenehmigungsverfahren. Vermessungskosten und Abrisskosten sind vom künftigen Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Im Erbbaurechtsvertrag wird kein Ankaufsrecht für das Grundstück vereinbart.

Der Vertrag wird mit einer Bauverpflichtung versehen, die innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsabschluss zu erfüllen ist.

Auskunft zu Fragen zum Grundstück und zum Gebotsverfahren erteilt:

Frau Starke: Tel. 033439/835-261

zu Fragen der Bebaubarkeit:

Frau Thiele: Tel. 033439/835-322

Besichtigungstermine

Es liegt ein Verkehrswertgutachten vor, welches zu den Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden kann.

Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Stichwort: Erbpacht

Fakten: Grundstück

GrundstücksartBaugrundstück
Grundstücksfläche945 m²
ProvisionKeine zusätzliche Käuferprovision
PreisVerhandlungsbasis
Anzeigen-Nr. bei Kleinanzeigen.de3512745927
Allgemeine Angaben
Pachtpreis2.260 EUR/Jahr
Fläche945 m²
Verfügbarnach Absprache
Gewünschte Pachtdauernach Vereinbarung
LageFredersdorf-Vogelsdorf, Brandenburg (öffentlich nur der Ort; Adresse und Flurstücke nach Kontakt)

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