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Obstwiese oder Weinberg pachten in Rheinland-Pfalz

Obst-/Weinbau in Rheinland-Pfalz: aktuell 2 Angebote. Acker, Grünland und Weiden, Obst- und Weinbau, Ställe und Agrargebäude, Pferdehaltung sowie Wald. Landpachtverträge über zwei Jahre brauchen die Textform (§ 585a BGB) und sind der Behörde binnen eines Monats anzuzeigen (§ 2 LPachtVG).

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